Sorgenfrei in Urlaub fahren und sich auch im Urlaubsland keine Sorgen über den Versicherungsschutz machen müssen, ist seit 75 Jahren eine Selbstverständlichkeit. Denn dank des Grüne-Karte-Systems gilt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aktuell in 48 Staaten.
Was für den Einzelnen einfach wirkt, ist laut Information des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) ein täglicher administrativer Kraftakt: Das Grüne-Karte-System unter dem Dach des Council of Bureaux (COB) umfasst heute rund 1.500 Versicherer und bis zu 500 Millionen Fahrzeuge in Europa sowie in Teilen Nordafrikas und des Nahen Ostens. Die Mitglieder des COB bearbeiten dabei rund 375.000 grenzüberschreitende Unfälle pro Jahr – mehr als 1.000 täglich. "Was vor 75 Jahren als Idee begann, sichert heute unzählige Reisen und Transporte und hat Millionen Menschen nach grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen geholfen", sagt dazu auch Sandra Schwarz, Präsidentin des COB.
"Grenzversicherung" als teurer Vorläufer
Was heute selbstverständlich ist, war bis in die 1950er-Jahre noch kompliziert und teuer. Bei jeder Einreise in ein anderes Land mussten Autofahrer eine sogenannte Grenzversicherung abschließen. Diese galt nur für das Land, in der sie abgeschlossen wurde. Lediglich Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden hatten schon vor dem Zweiten Weltkrieg ein System der grenzüberschreitenden Kfz-Versicherung geschaffen – und damit das Vorbild des heutigen Grüne-Karte-Systems.
Besserer Opferschutz als Vision
Nach dem Zweiten Weltkrieg verfolgten 14 europäische Staaten ab 1949 – damals noch ohne Deutschland – eine gemeinsame Vision: Sie wollten den grenzüberschreitenden Straßenverkehr erleichtern und Unfallopfern schnell und problemlos zu Entschädigungen verhelfen. Dafür sollten die Grenzversicherungen durch ein einheitliches Dokument ersetzt werden, das in allen teilnehmenden Ländern als Nachweis einer Kfz-Versicherung akzeptiert würde.
Um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, gründeten sie das COB, schlossen Abkommen zwischen den nationalen Grüne-Karte-Büros und entwickelten ein "Internationales Kfz-Versicherungszertifikat", das auf grünem Papier gedruckt werden sollte: Die "Grüne Versicherungskarte". 1953 konnte das Grüne-Karte-System in insgesamt 19 Ländern endlich starten – inzwischen auch in der Bundesrepublik.
Auch Osteuropa-Staaten früh dabei
Das Grüne-Karte-System wurde schnell zu einer Erfolgsgeschichte. Das Gebiet wuchs ständig - mit dem Gründungsmitglied Tschechoslowakei und der Aufnahme von Polen, Ungarn und Rumänien in den 50er- und 60er-Jahren auch jenseits des "Eisernen Vorhangs". Aber vor allem in der Europäischen Union wurde der grenzüberschreitende Verkehr immer einfacher, passierten immer mehr Autos die Grenzen.
Kennzeichenabkommen statt Grenzkontrollen
Mussten die Grünen Karten in den ersten Jahren noch bei jedem Grenzübertritt vorgezeigt werden, entfielen diese Kontrollen nach und nach. Stattdessen erkannten immer mehr Länder gegenseitig die nationalen Kennzeichen als Versicherungsnachweis an. Seit 1991 gilt diese Regelung durch das so genannte Kennzeichenabkommen in 39 Mitgliedsstaaten, darunter in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Hier müssen Autofahrer die Grüne Karte nicht mehr dabeihaben, sondern sind über ihre Autokennzeichen automatisch durch das Grüne-Karte-System geschützt.
Grüne Versicherungskarte wird weiß - und 2025 sogar digital
Seit 2021 wird die "Grüne Versicherungskarte" nur noch auf weißem Papier ausgestellt. Die neue Farbe hat Vorteile für Versicherer und Autofahrer: Die Versicherer können die neue Karte in digitaler Form einfach als PDF verschicken, der Kunde kann sie dann zuhause selbst ausdrucken. Bis dahin kamen die Grünen Karten entweder per Post oder mussten in den Büros der Versicherer abgeholt werden. Noch einfacher wird es ab 2025: Dann verschwindet auch die bislang noch verpflichtende Papierform. Stattdessen reicht es aus, ein PDF auf dem Smartphone dabeizuhaben – an der Bezeichnung als "Grüne Karte" ändert sich aber auch nach 75 Jahren nichts.
Das Council of Bureaux (COB)
Das COB ist die internationale Dachorganisation des Grüne-Karte-Systems sowie der nationalen Entschädigungsstellen und Garantiefonds. Die nationalen Entschädigungsstellen sichern die Ansprüche der Unfallopfer ab, wenn die grenzüberschreitende Regulierung eines Schadens innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auf regulärem Weg gescheitert ist. Die nationalen Garantiefonds entschädigen Verkehrsopfer nach Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen, bei Fahrerflucht mit schweren Personenschäden und in einigen Staaten, z.B. Deutschland, wenn das Fahrzeug vorsätzlich als Waffe missbraucht wurde. Das COB besteht derzeit aus 60 Mitgliedsorganisationen aus 48 Nationen.