Das LKSG regelt grundsätzlich die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Dabei geht es – konkreter – um die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Waren-Distributionsströmen. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon wiederum profitieren die Menschen in den jeweiligen Lieferketten von Waren aller Art – wie z.B. Obst, Kleidung, Elektronikartikel inklusive ihrer Vorprodukte/Rohstoffe –, aber auch beteiligte Unternehmen bis hin zu den Konsumenten.
"Verstöße unbedingt vermeiden"
Wichtige Impulse zur aktuellen Rechtslage gaben im Fachforum des Leipziger Kongresses Daniel Fölting, Matthias Wittenberg und Jacqueline Mlinarcsik von Carglass Deutschland. Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz nimmt Themen wie Arbeitsschutzstandards, Kinderarbeit und Sklaverei sowie Umweltrisiken in den Lieferketten der Unternehmen weltweit in den Fokus und deckt diesbezügliche Missstände konsequent auf. Verstöße werden mit empfindlichen Geldbußen bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen geahndet.
Die drei Experten klärten über die Inhalte und Pflichten für die Unternehmen auf, die mit Einführung des LKSG auf diese zukommen und zeigten auf, wie das LKSG bei Carglass Berücksichtigung findet. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden im Inland.
Automatisierte Risikoaufdeckung bei Carglass
Carglass ging die "Umsetzung proaktiv" an, "noch bevor das Unternehmen in den Geltungsbereich fällt", wie die drei Vortragenden des Kölner Autoglas-Spezialisten berichteten. Sie gaben dabei auch einen detaillierten Einblick in die Risikoanalyse ihrer Lieferanten, für die sie auf ein Risikotool zurückgreifen, das automatisch Risikoindizes bei den erfassten Lieferanten ermittelt. Da das Gesetz perspektivisch auch kleinere Unternehmen betreffen wird, empfahl Wittenberg, dass sich jedes Unternehmen schon jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen sollte. (fi/wkp)