Wer heute mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss bereits beim erstmaligen Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss kennt der Gesetzgeber kein Pardon – und das aus gutem Grund, wie DEKRA erst kürzlich festgehalten hat: Schon bei 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut erhöht sich das Unfallrisiko um das Doppelte, bei 0,8 Promille um das Vierfache und bei 1,1 Promille, der absoluten Fahruntüchtigkeit, um mehr als das Zehnfache.
Wenn Gefährdung mit dazu kommt...
Vielen ist nicht bewusst, dass bei einer Verkehrsgefährdung schon ab 0,3 Promille ein Straftatbestand vorliegen kann, der drei Punkte im Fahreignungsregister, Entziehung der Fahrerlaubnis plus Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge hat. Diese Regelung betrifft auch Radfahrer.
"In einer euphorisierenden Situation wie einer rauschenden Party ist es oft kaum möglich, den Alkoholkonsum auf ‚ein Gläschen in Ehren‘ zu beschränken. Die guten Vorsätze sind meist im Handumdrehen dahin", weiß Thomas Wagner. Der DEKRA-Verkehrspsychologe rät deshalb, das Fahrzeug von vorneherein stehen zu lassen. Alternativen für den Hin- und Rückweg böten die Öffentlichen, Taxi, Abholung oder ein ‚Designated Driver‘, der sich vorab erklärt, garantiert ‚trocken‘ zu bleiben.
100.000 Straftaten und OWI‘s unter Alkohol
Das Kraftfahrt-Bundesamtes registrierte für das Jahr 2021 bundesweit 70.551 Straftaten und 29.112 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkoholgenuss. 5,1 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden hatten Alkohol als Ursache, meldet das Statistische Bundesamt. Alkoholunfälle verlaufen demnach überdurchschnittlich schwer. Bei 15.145 Unfällen unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden 13.560 Verkehrsteilnehmer leicht, 4.766 schwer verletzt und 197 getötet.