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63. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Goslarer Traditionen

06.01.2025 06:16 Uhr
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Einmal mehr trifft sich die Schadenbranche Ende Januar beim 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar.
© Foto: Goslar Marketing GmbH

Von 29. bis 31. Januar 2025 werden im Harz nicht nur wichtige ­verkehrspolitische Weichen gestellt: wie immer fällt dann auch der (inoffizielle) Startschuss für das neue Branchenjahr.

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Einmal mehr wird die altehrwürdige Kaiserstadt in wenigen Wochen zum Mittelpunkt der deutschen und internationalen Schadenwelt. Neben einer Vielzahl von offiziellen Veranstaltungen für die Verkehrsrechtler steht auch für die Schadensteuerer, Regulierer und Instandsetzer einiges auf der Agenda: vom Arbeitsbrunch über gesellige Stammtische bis hin zur Abendveranstaltung sind die Goslarer Tage traditionell lang und mit einigen Ortswechseln verbunden. Los geht der 63. VGT am Mittwoch Nachmittag, wenn parallel zur Fortbildungsveranstaltung ("Vom Fahrerlaubnisentzug bis zum Versicherungsverlust: Was alles bei Unfallflucht droht") ein erstes Pressegespräch stattfindet. Um 17 Uhr wird dann die turnusgemäße Mitgliederversammlung abgehalten.

Das Programm steht fest

Öffentlichkeitswirksamer wird es dann ab Donnerstag, wenn Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger den Verkehrsgerichtstag in der Aula Regis der Kaiserpfalz feierlich eröffnet. Nach einem Grußwort der Oberbürgermeisterin von Goslar, Urte Schwerdtner (SPD), folgt der Plenarvortrag des diesjährigen Ehrengastes: Martin Seiler, Vorstand Personal und Recht bei der Deutschen Bahn AG, widmet seinen Plenarvortrag dem Thema "Gemeinwohlorientierte Infrastruktur und Zukunftssanierung: Die Deutsche Bahn auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilitätswende."

Im Anschluss daran beginnt die eigentliche Arbeit der Verkehrsrechtsexperten, die in acht Workshops ihre Empfehlungen an die Politik diskutieren und formulieren. Das traditionelle Streitgespräch unter dem Motto "Nachschlag!" zu einem aktuellen Thema rundet das Programm von Goslar 2025 ab, bevor die Pressevertreter die Ergebnisse der Arbeitskreise präsentiert bekommen.

Die Rechtsfragen in den AK I – IV

Ende Oktober wurden die 2025 zu klärenden Rechtsfragen bereits angekündigt: Der Arbeitskreis wird sich mit den Folgen von Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr beschäftigen. Die MPU-Vorbereitung nimmt man im AK II unter die Lupe. Die Experten des AK III widmen sich dem Thema Hinterbliebenengeld und Schockschaden, während sich im AK IV alles um die "sieben Todsünden" des §315c StGB dreht, die dort auf den Prüfstand gestellt werden sollen.

Die Themen der AK V – VIII

Der Arbeitskreis V wird unter dem Motto "Schadengutachten: Gut ist nicht gut genug!" stehen. Im AK VI wird die Rolle von Fußgängern im Straßenverkehr untersucht – Opfer oder Täter? Der Fahrtüchtigkeitstest der Polizei rückt im Arbeitskreis VII in den Fokus, während sich der Arbeitskreis VIII ausnahmsweise nicht mit einem maritimen Thema befasst: Stattdessen stehen 2025 "Aktuelle Pro­bleme bei Fahrgastrechten im Schienenersatzverkehr" auf der Agenda.

In der nächsten Ausgabe von AUTOHAUS SchadenBusiness informieren wir unsere Leser wie gewohnt über die Empfehlungen der Arbeitskreise und die wichtigsten Branchentreffs in Goslar.

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