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Oldtimer: Bundesrechnungshof rügt günstige Besteuerung

18.04.2023 09:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
Porsche Sportwagen Oldtimer
Der Bundesrechnungshof hat die günstige Besteuerung von Oldtimern, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, beanstandet. 
© Foto: Porsche

Die günstige Besteuerung von Oldtimern war ursprünglich für historische Sammlerstücke gedacht. Jetzt kritisiert der Bundesrechnungshof die vielen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, die als Alltagsfahrzeuge im Einsatz sind, und so die Einnahmen bei der Kfz-Steuer mindern.

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Der Bundesrechnungshof hat die Steuerermäßigungen für Oldtimer beanstandet, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Die Rechnungsprüfer forderten in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme das Bundesfinanzministerium auf, Alltagsfahrzeuge aus der günstigen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet.

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Diese Besteuerung mit einer finanziell günstigen Jahrespauschale war laut Rechnungshof ursprünglich für "historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" gedacht. Mittlerweile könne die Besteuerungsform auch auf Fahrzeuge angewendet werden, die im Alltagsverkehr genutzt werden.

Steuerlich begünstigt sind den Prüfern zufolge fast 400.000 Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen tragen, das Dreifache der ursprünglich angenommenen Zahl. Das führe zu jährlichen Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer um 170 Millionen Euro, hieß es.

Das Historien-Kennzeichen am Auto, kurz H-Kennzeichen, kann grundsätzlich für Autos genutzt werden, wenn es vor 30 Jahren erstmals neu zugelassen wurde. Zudem muss es nach Angaben von Prüforganisationen weitgehend im Originalzustand oder mit Originalteilen restauriert worden sein.


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KOMMENTARE


ZJ360

18.04.2023 - 18:19 Uhr

Sind es nicht gerade die historischen Fahrzeuge, die regelmäßig auf öffentlichen Straßen zu sehen sind, diejenigen, die steuerlich gefördert werden sollten? Das ist doch das jedermann zugängliche automobile Kulturgut. Mein Respekt haben die Besitzer, die ihre Oldtimer nicht in beheizten Sammlergaragen verstecken, sondern die Öffentlichkeit 365 Tage im Jahr mit dem Anblick der Schönheiten beglücken. Wenn ich einen Manta oder einen der ersten GTI im Straßenverkehr sehe, freue ich mich und kann mich eines Grinsens nicht erwehren. Besteuert werden sollten Spekulanten, die mangels Alternativen im Sammeln historischer Fahrzeuge ihre lukkrative Finanzanlage suchen und der Öffentlichkeit die Kulturgüter vorenthalten.


Jürgen Kreuer

21.04.2023 - 12:23 Uhr

Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zeugt davon, dass verknöcherte Beamtenseelen keine Ahnung von der Wirklichkeit haben. So habe ich einen alten DKW des Baujahre 1963, der 191 Euro Steuern als H-Auto kostet. Als "normal" zugelassenes Auto wäre ich nur mit etwa 140 Euro dabei. Mich kostet also jeder KM, den ich mit diesem Auto zu Veranstaltungen fahre, alleine 38 Euro/ct an Kfz-Steuer. Bei einer normalen Zulassung wären das 10 Cent weniger je KM. Die Annahme, dass man also mit dem fahren eines H-gekennzeichneten Fahrzeugs Geld spare ist gerade zu hinrissig.


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