Der Bundesrechnungshof hat die Steuerermäßigungen für Oldtimer beanstandet, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Die Rechnungsprüfer forderten in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme das Bundesfinanzministerium auf, Alltagsfahrzeuge aus der günstigen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet.
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Diese Besteuerung mit einer finanziell günstigen Jahrespauschale war laut Rechnungshof ursprünglich für "historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" gedacht. Mittlerweile könne die Besteuerungsform auch auf Fahrzeuge angewendet werden, die im Alltagsverkehr genutzt werden.
Steuerlich begünstigt sind den Prüfern zufolge fast 400.000 Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen tragen, das Dreifache der ursprünglich angenommenen Zahl. Das führe zu jährlichen Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer um 170 Millionen Euro, hieß es.
Das Historien-Kennzeichen am Auto, kurz H-Kennzeichen, kann grundsätzlich für Autos genutzt werden, wenn es vor 30 Jahren erstmals neu zugelassen wurde. Zudem muss es nach Angaben von Prüforganisationen weitgehend im Originalzustand oder mit Originalteilen restauriert worden sein.
Jürgen Kreuer