Der Autofahrerclub ADAC erwartet einen Schub für neue Mobilitätsangebote durch die geplante Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes in Deutschland. "Die grundsätzliche Einigung ist für die Verbraucher ein großer Schritt nach vorne, um das Angebot im öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen", sagte ein ADAC-Sprecher am Samstag. Das gelte besonders für die dauerhafte Etablierung von Pooling-Diensten, also der Beförderung unterschiedlicher Kunden bei Mitfahrdiensten. Wichtig sei auch, im ländlichen Raum neue Angebotsformen in die Grundversorgung einzubeziehen. Es sei richtig, dass dort flexiblere Vorgaben als in den Städten gelten sollten.
Nach langen Diskussionen ist jetzt ein Durchbruch für Neuerungen im Personenbeförderungsrecht da. Wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mitteilte, einigte sich am Freitag eine Kommission mit Vertretern auch aus dem Bundestag und der Länder mehrheitlich auf Eckpunkte. Auf dieser Basis will er einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Ziel ist ein Rahmen, der neue Angebote ermöglicht - aber ohne dass klassische Taxis und auch öffentlich mitfinanzierte Busse und Bahnen ausgebremst werden. Kommunen sollen Steuerungsmöglichkeiten bekommen.
Pooling-Dienste: In einigen Städten sind neben den festen Linien von Bussen und Bahnen sowie Taxis schon Anbieter unterwegs, bei denen man per App von überall einen einzelnen Platz in kleinen Bussen oder Vans buchen kann. Auf der Fahrt können andere einsteigen, deshalb geht es nicht wie in Taxis auf direktem Weg zum Ziel. Bisher sind Dienste wie Berlkönig, Moia oder Clevershuttle nur mit befristeten Sonderregeln unterwegs, künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden.
"Das ist der eigentliche Clou der Novelle und kommt den Bürgern in den Städten, aber auch gerade im ländlichen Raum zugute", sagte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU). In dünn besiedelten Gegenden fahren Busse nach den normalen Fahrplänen oft nur selten - und wenn, sind sie jenseits des Schülerverkehrs meist ziemlich leer. Möglich sein sollen Pooling-Dienste auch unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dann könnten sie auch von steuerlichen Erleichterungen profitieren, was gerade auf dem Land helfen könnte.
Städte sollen aber Vorgaben für Pooling-Dienste machen können, wie auch die Grünen betonen, die den Eckpunkten zustimmten. "Die Kommunen werden in ihren Steuerungsmöglichkeiten für die plattformbasierten Verkehre gestärkt", sagten Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann und der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Cem Özdemir (beide Grüne). Dazu gehören können Anti-Dumping-Regeln wie Mindestpreise, um ÖPNV-Tarife nicht zu unterbieten. Kommunen sollen nach dpa-Informationen auch zeitliche und räumliche Beschränkungen für solche Angebote und Vorgaben zu Sozialstandards machen können.
Taxi-Markt: In einer besonders umstrittenen Frage wird ein "fairer Ausgleich" zwischen den Beförderungsformen angestrebt. So soll die Rückkehrpflicht für neue Fahrdienst-Vermittler wie Uber grundsätzlich erhalten bleiben. Sie besagt, dass deren Wagen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück müssen und - anders als klassische Taxis - nicht an der Straße auf Kunden warten dürfen. Vor allem flächenmäßig große Kommunen sollen aber die Möglichkeit bekommen, weitere Abstellorte zuzulassen, damit es nicht immer bis zum Betriebssitz gehen muss.
Die Eckpunkte sehen nach dpa-Informationen unter anderem auch vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen sollen - sie müssen aber ein aktuelles Navigationsgerät haben, auch per Smartphone. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, soll es auch neue Möglichkeiten geben, bestimmte Pauschalpreise vorab anzubieten - anstatt, dass man den Preis erst am Ziel auf dem Taxameter erfährt. Kommunen sollen für Taxirouten zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen bei Bedarf auch Streckenpreise festlegen können.
Sonstige Regeln: Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern soll geregelt werden, dass Taxis, Wagen neuer Fahrdienst-Vermittler und Vans von Pooling-Diensten "eindeutig erkennbar" sind. Dafür sollen keine speziellen Farblackierungen vorgegeben werden, aber einheitlich beleuchtete Taxischilder oder "Ordnungsnummern" für andere Dienste.
Anbieter und Plattformbetreiber sollen künftig auch Mobilitätsdaten wie Routen, Haltepunkte und Fahrpläne bereitstellen. Dies soll etwa für Informationsdienste und Verkehrslenkung genutzt werden können. (dpa)