Nicht nur die Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg, grundsätzlich erfordert der ökologische Umbau gigantische investive Milliardensummen. Oder man denke an die Rente mit 63, Energiepreispauschale, Flüchtlingshilfen, 49-Euro-Ticket oder die 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr, was in Wahrheit Sonderschulden sind. Augenwischerei! Wie lässt sich das mit einer soliden Haushaltspolitik auf Bundesebene in Einklang bringen? Rauf mit den Steuern, vor allem bei der Besteuerung von Kapital, Vermögen und Erbschaften. So die aktuellen Überlegungen. Und dann stehen Streichungen klimaschädlicher Subventionen auf dem Programm, Strompreisrabatte, Kerosinsteuer, Dieselprivileg, Pendlerpauschale, das Dienstwagenprivileg u.a.
Was stößt den Kritikern der Ein-Prozent-Regelung auf? Wer viel fährt und das regelmäßig mit Neuwagen, für den ist der geldwerte Vorteil mit einem Prozent zu niedrig bemessen. Es werden im Schnitt nur etwa 40 Prozent des tatsächlichen geldwerten Vorteils versteuert. Ein weiteres Faktum: Für die Privatnutzung wird mit dieser Regelung ein gleichbleibender Betrag angesetzt, ob einer viel oder wenig fährt. Auch das Fahrverhalten spielt keine Rolle. Ferner schafft die Listenpreisregelung keinen Anreiz, statt mit dem Auto auch mal mit der Bahn oder dem Bus zu fahren.
Der Gesetzgeber gibt nicht vor, bis zu welchem Preis oder welchem Verbrauch der jeweilige Dienstwagen als Betriebsmittel abgesetzt werden darf. Hier wäre eine Belastungskoppelung an den CO2-Ausstoß durchaus denkbar. In Österreich kann beispielsweise ein Dienstwagen nur bis 40.000 Euro abgesetzt werden, der Rest obliegt der vollen Besteuerung.
In der Gesamtbetrachtung muss man die gewerblich zugelassenen Fahrzeuge (Firmenflotten mit ihren Außendiensten oder die gesamten Sozialdienste u.a.) und die Dienstwagen im engeren Sinne unterscheiden. Dass der Dienstwagenanteil im Premiumbereich besonders hoch ausfällt, kommt den deutschen Herstellern wie eine Subvention zugute. Von den rund drei Millionen Neuwagenzulassungen p.a. sind zwei Drittel gewerblicher Art, sprich rund zwei Millionen, davon sind zwischen 120.000 und 150.000 Dienstwagen-Einheiten im engeren Sinne. Dann ist das hinnehmbar, so jeder von diesen Dienstwagenfahrern bei der Einkommensteuer mit dem Höchstsatz von 42 Prozent dabei ist.
Barbara Muggenthaler, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin unserer Partnerkanzlei RAW sowie Autorin beim AUTOHAUS SteuerLuchs, stellt auf unserer Wissensplattform AUTOHAUS next die aktuelle Abrechnungspraxis zur Dienstwagenbesteuerung inklusive E-Fahrzeuge und Hybride dar. Abonnentinnen und Abonnenten können diese hier abrufen.
Dienstwagenfahrer