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Kommentar: Dienstwagenbesteuerung - ein Privileg?

17.03.2023 11:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kommentar: Dienstwagenbesteuerung - ein Privileg?
© Foto: goodluz/stock.adobe.com

Immer wieder steht das Dienstwagenprivileg in der Kritik – als sozial ungerecht und ökologisch fragwürdig. AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat schaut genau hin.

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Nicht nur die Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg, grundsätzlich erfordert der ökologische Umbau gigantische investive Milliardensummen. Oder man denke an die Rente mit 63, Energiepreispauschale, Flüchtlingshilfen, 49-Euro-Ticket oder die 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr, was in Wahrheit Sonderschulden sind. Augenwischerei! Wie lässt sich das mit einer soliden Haushaltspolitik auf Bundesebene in Einklang bringen? Rauf mit den Steuern, vor allem bei der Besteuerung von Kapital, Vermögen und Erbschaften. So die aktuellen Überlegungen. Und dann stehen Streichungen klimaschädlicher Subventionen auf dem Programm, Strompreisrabatte, Kerosinsteuer, Dieselprivileg, Pendlerpauschale, das Dienstwagenprivileg u.a. 

Was stößt den Kritikern der Ein-Prozent-Regelung auf? Wer viel fährt und das regelmäßig mit Neuwagen, für den ist der geldwerte Vorteil mit einem Prozent zu niedrig bemessen. Es werden im Schnitt nur etwa 40 Prozent des tatsächlichen geldwerten Vorteils versteuert. Ein weiteres Faktum: Für die Privatnutzung wird mit dieser Regelung ein gleichbleibender Betrag angesetzt, ob einer viel oder wenig fährt. Auch das Fahrverhalten spielt keine Rolle. Ferner schafft die Listenpreisregelung keinen Anreiz, statt mit dem Auto auch mal mit der Bahn oder dem Bus zu fahren.

Der Gesetzgeber gibt nicht vor, bis zu welchem Preis oder welchem Verbrauch der jeweilige Dienstwagen als Betriebsmittel abgesetzt werden darf. Hier wäre eine Belastungskoppelung an den CO2-Ausstoß durchaus denkbar. In Österreich kann beispielsweise ein Dienstwagen nur bis 40.000 Euro abgesetzt werden, der Rest obliegt der vollen Besteuerung.  

In der Gesamtbetrachtung muss man die gewerblich zugelassenen Fahrzeuge (Firmenflotten mit ihren Außendiensten oder die gesamten Sozialdienste u.a.) und die Dienstwagen im engeren Sinne unterscheiden. Dass der Dienstwagenanteil im Premiumbereich besonders hoch ausfällt, kommt den deutschen Herstellern wie eine Subvention zugute. Von den rund drei Millionen Neuwagenzulassungen p.a. sind zwei Drittel gewerblicher Art, sprich rund zwei Millionen, davon sind zwischen 120.000 und 150.000 Dienstwagen-Einheiten im engeren Sinne. Dann ist das hinnehmbar, so jeder von diesen Dienstwagenfahrern bei der Einkommensteuer mit dem Höchstsatz von 42 Prozent dabei ist.  

Barbara Muggenthaler, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin unserer Partnerkanzlei RAW sowie Autorin beim AUTOHAUS SteuerLuchs, stellt auf unserer Wissensplattform AUTOHAUS next die aktuelle Abrechnungspraxis zur Dienstwagenbesteuerung inklusive E-Fahrzeuge und Hybride dar. Abonnentinnen und Abonnenten können diese hier abrufen.


Zur Person: Prof. Hannes Brachat

Hannes Brachat, Jahrgang 1948, ist seit vielen Jahren Kenner und Beobachter der deutschen Kfz-Branche. Von 1984 bis 1993 wirkte er als Chefredakteur von AUTOHAUS, seitdem ist er Herausgeber des Fachmagazins. Von 2002 bis 2014 war er Professor für Automobilwirtschaft, Schwerpunkt Autohaus-Management, an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen. Ab 2014 nahm er diese Aufgabe in Form eines Lehrauftrages wahr.

Seit dem Start von Autohaus.de im Jahr 1998 ist Brachat engagierter Kolumnist und Kommentator des aktuellen Branchengeschehens. Seinen Blog "HB ohne Filter" finden Sie hier!



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KOMMENTARE


Till

20.03.2023 - 07:44 Uhr

Eines vorweg: Ich habe keinen Dienstwagen. Ich bin aber der Meinung, dass die bisherige Besteuerung bestehen sollte und das aus einem einfachen Grund: Wenn Dienstwagen höher oder die Privatnutzung anders besteuert wird, hat das zwar den Effekt, dass das Steuersäckchen besser gefüllt wird. - Nur wissen wir ja, das die Steuern aus dem KFZ Bereich eben nicht nur zur Verbesserung der mobilen Infrastruktur - welcher Art auch immer - eingesetzt werden. Somit wäre hier eine Sinnfrage zu stellen. Was aber erheblich schwerer wiegt, ist, dass die reelle Kaufkraft der Dienstwageninhaber sinkt. Und das hat eine direkte Auswirkung auf alle möglichen Wirtschaftszweige, die mit weniger Umsatz zu rechnen hätten. Also bevor unser Staat, (der beileibe genügend Möglichkeiten hätte, seine Ausgaben zu "reformieren" und demnach locker mit dem Geld auskommen sollte, welches aus zig Steuerabgaben zusammenkommt) noch mehr Geld versanden lassen kann, sollten wir darauf achten, dass die Menschen, die noch die Möglichkeit haben, zu konsumieren und unsere Wirtschaft zu unterstützen, nicht noch mehr Abgaben zu leisten haben. Denn irgendwann lohnt sich arbeiten nicht mehr und alle können leider oder Gott sei Dank eben nicht vom Bürgergeld leben.


Dienstwagenfahrer

21.03.2023 - 12:31 Uhr

Interessant wäre mal ein ausführlicher Artikel was genau als Dienstwagenprivileg angesehen wird. In diesem Kommentar wird davon geschrieben das nur „40% der realen Kosten“ mit der 1% Regelung abgegolten werden. Bei teilweise Leasingfaktoren unter 1% bezahle ich als Dienstwagennutzer ja schon mehr als die Finanzrate. Den Sprit den ich verfahre, setzt mein Unternehmen als Kosten ebenfalls ab. Darauf werden auch wieder Steuern bezahlt. Also bitte einmal einen subjektiven Bericht zum Dienstwagenprivileg. Und bitte nicht am Beispiel eines Porsche oder Audi A8. Danke.


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