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Kampf gegen Luftverschmutzung: Das planen die Modellstädte

19.03.2018 09:21 Uhr
Herrenberg, Reutlingen und Mannheim haben ihre Vorschläge zur Senkung der Stickoxidbelastung vorgelegt.
© Foto: tock.adobe.com/ fotohansel

Um Fahrverbote zu vermeiden, muss die Luft in den Städten schnell sauberer werden. Vorschläge der drei Modellregionen in Baden-Württemberg liegen jetzt vor.

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Die Bundesregierung will die Luftqualität in den Städten mit einem Bündel von Maßnahmen verbessern – auch auf Druck der EU-Kommission, die wegen anhaltender Grenzwertüberschreitungen etwa bei Stickoxiden mit hohen Strafen droht. In fünf "Modellstädten" soll dies getestet werden: Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim. Die drei Modellstädte in Baden-Württemberg haben ihre Vorschläge zur Senkung der Stickoxidbelastung nun vorgelegt. Weder Herrenberg noch Reutlingen oder Mannheim fordern dabei einen vollkommen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr, wie es ursprünglich vom Bund angedacht worden war. Eine Ausweitung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots wird jedoch von allen angepeilt.

Zentraler Punkt der Herrenberger Vorschläge ist eine digitale Verkehrslenkung und -steuerung auf den Hauptverkehrsachsen. Auch der öffentliche Nahverkehr soll ausgebaut werden, etwa durch bessere Taktzeiten im Busverkehr und ein vergünstigtes City-Monatsticket.

Reutlingen will Dieselfahrer dazu bringen, ihren Wagen stehen zu lassen. Wer zunächst für ein Jahr freiwillig auf sein Fahrzeug verzichtet, soll ein kostenloses Jahres-Abo für den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau bekommen. Mit Blick auf Familien gibt es zudem die Jahresmitgliedschaft bei einem lokalen Carsharing-Anbieter, auch Taxi-Gutscheine und eine Bahncard50 sind möglich.

Mannheim will ÖPNV-Grundpreis absenken

Mannheim habe "ein umfassendes Programm zur Einhaltung der Grenzwerte vorgelegt", sagte Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD). Konkret nannte er beispielsweise eine zielgerichtete Ausweitung des Jobtickets für den Einzelhandel oder die Absenkung des ÖPNV-Grundpreises. Kurz forderte, "dass der Bund zu seiner Verantwortung steht und die Nachrüstung von Dieseln durch die Autoindustrie durchsetzt".

Ende Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass kommunale Behörden im Prinzip Diesel-Fahrverbote anordnen dürfen, wenn die Schadstoffbelastung der Stadtluft sich anders nicht wirksam senken lässt und die Verhältnismäßigkeit – etwa durch Ausnahmen für Dienstfahrzeuge oder Handwerker – gewährleistet ist. (dpa)

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#Luftverschmutzung

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