Raser und Falschparker müssen vom 9. November 2021 an tiefer in die Tasche greifen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Montag auf dpa-Anfrage mitteilte, sollen die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung an diesem Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann drei Wochen später in Kraft treten.
Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen außerdem besser geschützt werden.
Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen sollen Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert bleiben.
Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat hatte den Verschärfungen am 8.Oktober einstimmig zugestimmt.
Alter Zausel