Um die Nutzung von E-Autos voranzutreiben, dürfen die Städte den Besitzern Sonderrechte einräumen und etwa die Nutzung von Busspuren erlauben. Doch nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) nutzen die Städte diese Möglichkeiten des vor einem Jahr in Kraft getretenen Elektromobilitätsgesetzes (EMOG) kaum. Dies ist das Ergebnis einer Befragung in den 20 größten Städten Deutschlands und den 20 größten Städten Bayerns, die die Recherche-Einheit des Senders durchgeführt hat. Dortmund ist demnach die einzige dieser Städte, die zwei Busspuren freigegeben hat. Alle anderen lehnten die Maßnahme ab.
Nach BR-Angaben heißt es zur Begründung etwa in München: "Busspuren wurden eingerichtet, um den Bussen eine möglichst staufreie und damit beschleunigte Fahrt zu ermöglichen. Sie können zudem mit einer speziellen Technik an Bord Ampelanlagen frei schalten. E-Fahrzeuge, die auf den Busspuren unterwegs sind, können dies nicht und würden dem ÖPNV damit die Beschleunigung nehmen."
Ähnlich werde in Hamburg argumentiert: "Busspuren werden jetzt und in Zukunft in Hamburg nicht für E-Autos freigegeben, weil mit derzeit bereits 2.000 E-Autos (Tendenz stark steigend) im innerstädtischen Verkehr ein geordneter Busbetrieb nicht mehr möglich wäre."
Ebenso nutzen laut BR wenige Städte die neu geschaffene Möglichkeit, Besitzern von E-Autos das kostenlose Parken in der Innenstadt zu erlauben. In größerem Umfang seien dies nur Hamburg, Hannover und Bayreuth. Stuttgart räume solche Privilegien bereits seit 2012 ein.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte zu den Ergebnissen: "Wenn Sie zum Beispiel als Stadt gesagt haben, Sie wollen den ÖPNV beschleunigen, dann macht es keinen Sinn, Busspuren für Elektromobilität zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie sich vorgenommen haben, die Altstadt autofrei zu halten, dann werden Sie dort kein Parken für Elektroautos einrichten können." (dpa)
Meier
M.Peter
D.Buschhorn
Rudi
D.Buschhorn