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Diesel und Fahrverbote: Dinge, die man jetzt wissen sollte

27.02.2018 12:29 Uhr
Eng könnte es zunächst für ältere Diesel werden.
© Foto: Patrick Pleul/dpa

Der Ruf des Diesels leidet seit Jahren – und nun drohen Dieselfahrern auch noch Einschränkungen in deutschen Innenstädten. Ein Urteil in Leipzig bestätigt: Fahrverbote sind erlaubt, wenn die Luft sonst nicht sauber wird. Und nun?

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Vor drei Jahren waren Stickoxide noch etwas für Experten. Aber seit im Abgas-Skandal herauskam, dass viele Diesel mehr davon ausstoßen, als sie sollten, beschäftigt das gesundheitsschädliche Gas Autofahrer, Autobauer, Gerichte und Politiker. Mit dem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, dass Diesel-Fahrverbote als letzter Ausweg möglich sind, könnten bald die ersten neuen Verbotsschilder in den Städten auftauchen. Das Wichtigste im Überblick:

1. Es trifft nicht alle Diesel.

Klar ist, dass Benziner mit Stickoxiden keine Probleme haben. Eng könnte es zunächst für ältere Diesel werden, die zum Beispiel den EU-Abgasnormen Euro 3 und 4 entsprechen. Stuttgart darf Euro-5-Diesel frühestens ab September 2019 aussperren, wenn sie mindestens vier Jahre alt sind. Noch dazu muss es Ausnahmen geben, etwa für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen, wie die Richter entschieden.

2. Wo es Fahrverbote geben würde, ist offen.

In den ersten Städten wird es schon konkret – Hamburg etwa will ältere Diesel aus zwei Straßen aussperren. In den meisten Städten ist aber noch offen, ob überhaupt – und erst recht, wo – Fahrverbote kommen sollen. Umweltschützer befürchten, dass vor allem um die Messstellen herum die Luft sauberer werden soll – dann hätte Deutschland vielleicht kein Problem mehr mit der EU, den Stadtbewohnern wäre aber nicht geholfen. Andererseits sind die Messstellen nicht willkürlich verteilt, sondern nach festen, ziemlich komplizierten Regeln, damit sie repräsentative Ergebnisse liefern.

3. Dutzende Städte kommen in Frage.

Messstellen in München, Stuttgart und Köln wiesen die schlechtesten Werte 2017 aus. Zu den 37 Städten, deren Grenzwert-Überschreitung für das vergangene Jahr schon jetzt sicher ist, gehören aber auch kleinere, etwa Reutlingen, Heilbronn, Darmstadt, Limburg an der Lahn oder Tübingen. Die Werte hat das Umweltbundesamt veröffentlicht.

4. Die rechtliche Grundlage ist kompliziert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, das Kommunen schon jetzt Fahrverbote eigenmächtig erlassen dürfen. Aber nicht auf Basis des deutschen Gesetzes – sondern auf Basis des EU-Rechts, wenn die Stadtluft anders nicht schnell sauber zu kriegen ist. Kommunen und Umweltschützer wollen trotzdem eine "blaue Plakette" als bundesweite Kennzeichnung relativ sauberer Autos. Das lehnt die Bundesregierung bisher allerdings ab.

5. Die Luft ist sauberer geworden.

Die neueste Diesel-Generation ist sauberer, die Städte tun schon einiges für ihre Luft, Software-Updates verbessern die Abgasreinigung von Millionen Autos, und der Diesel-Anteil bei Neuwagen-Käufen ist deutlich zurückgegangen. All das zeigt Wirkung. An vielen Messstationen sind die Stickoxid-Werte 2017 deutlich niedriger ausgefallen als 2016, wie das Umweltbundesamt auflistet. Nur: Es reicht eben noch nicht. Schätzungen zufolge dürften 70 Kommunen weiterhin zu hohe Werte haben, noch liegen nicht alle Daten vor.

6. Die Gesundheitsgefahr ist real.

Experten des Umweltbundesamts haben viele Studien zur Gefahr von Stickoxiden ausgewertet. Trotz einer nach eigenen Angaben sehr vorsichtigen Rechnung kam heraus: Mindestens 6.000 Menschen im Jahr sterben in Deutschland vorzeitig alleine an Herz-Kreislauf-Krankheiten, die von Stickoxid ausgelöst werden. Wissenschaftler gehen davon aus, dass auch Schlaganfälle, Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD sowie Diabetes durch Stickoxide ausgelöst oder verschlimmert werden können. Die EU, die anders rechnet, geht von 10.400 vorzeitigen Todesfällen aus.

7. Hardware-Nachrüstungen sind nicht vom Tisch.

Bisher lassen die Autobauer nur neue Software aufspielen, um die Abgasreinigung zu verbessern – neue Bauteile lehnen sie als ineffizient ab. Spannend ist, was in einem Gutachten für eine Expertengruppe unter Leitung des Verkehrsministeriums dazu steht. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD Hardware-Nachrüstungen an zwei Bedingungen gekoppelt: Sie müssten "technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar" sein. Ersteres dürfte klar zu beantworten sein – das zweite ist wohl eher eine Ermessensfrage. (dpa)

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