Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen einstellen, wenn sie Rettungsgassen nutzen oder falsch parken und halten. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Demnach steigen die Geldbußen für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer und in zweiter Reihe – dafür sollen künftig bis zu 100 Euro fällig werden.
Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden, wie das Ministerium mitteilte. Die Länder müssen noch zustimmen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde im verbotenen Bereich parkt, soll auch ein Punkt im Fahreignungsregister möglich sein.
Wenn Autofahrer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren, soll das künftig genauso verfolgt und bestraft werden, wie wenn sie keine solche Gasse bilden. Es drohen dann Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Durch die Rettungsgasse sollen etwa Notärzte, Feuerwehr und Polizei zu einer Unfallstelle kommen können, auch wenn viel Verkehr ist. Fälle, in denen Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren, um einen Stau zu vermeiden, sorgen immer wieder für Empörung.
Das Bundeskabinett beschloss weitere Änderungen für den Straßenverkehr – darunter auch die sehr umstrittene Möglichkeit, Busspuren für Pkw zu öffnen, in denen mindestens drei Menschen sitzen. Das soll es attraktiver machen, Fahrgemeinschaften zu bilden.
Kritik kam von den Grünen im Bundestag. Stefan Gelbhaar, der Sprecher für städtische Mobilität, nannte die Änderungen unzureichend, Rad und Fußverkehr würden weiter "massiv benachteiligt". Er forderte etwa Verkehrssicherheitszonen, mit denen Kommunen LKW ohne einen Abbiegeassistent aus den Städten verbannen könnten. (dpa)
Die geplanten Änderungen im Überblick:
Strafen fürs Falschparken: Die Bußgelder fürs Parken in der «zweiten Reihe», auf Geh- und Radwegen sollen steigen. Statt 15 Euro drohen dann bis zu 100 Euro Strafe. Das soll auch fürs Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer gelten - also auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße aufgemalt sind. Bisher durften Autos dort drei Minuten halten. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde auf Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt in «Flensburg» geben, also im Fahreignungsregister.
Rettungsgasse bilden - und frei lassen: Autofahrer haben bereits die Pflicht, Platz zumachen für Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei - und auch im Stau Rettungsgassen zu bilden. Wer das nicht macht, macht sich strafbar, und kann künftig auch ein Fahrverbot kassieren. Außerdem soll es bald genau so verfolgt und bestraft werden können, wenn jemand unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, etwa um schnell durch den Stau zu kommen. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in "Flensburg", also im Fahreignungsregister.
Neue Regeln für Busspuren: Die Fahrstreifen für Busse in Städten können schon jetzt für Taxis oder Radfahrer freigegeben werden. Das soll künftig auch für Pkw möglich sein, in denen mindestens drei Menschen unterwegs sind - Ziel ist, das Bilden von Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen. Dafür soll es ein neues Schild geben. Letztlich wird das vor Ort entschieden.
Parkplätze für Carsharing und E-Autos: Für Autos von Carsharing-Diensten und Elektroautos sollen Parkflächen gesondert ausgezeichnet werden können, ebenfalls mit neuen Schildern.
Schutz für Radfahrer: Bisher müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern «ausreichenden» Abstand halten. Künftig sollen konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben sein. Lkw über 3,5 Tonnen sollen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren dürfen, also höchstens 11 Kilometer pro Stunde - denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich. Es drohen 70 Euro Bußgeld. An engen oder gefährlichen Stellen soll ein Schild verbieten können, dass Autos und Lkw einspurige Fahrzeuge, also auch Fahrräder, überholen. Vor Kreuzungen und Einmündungen soll künftig bis zu acht Meter Parkverbot gelten, wenn es einen Radweg gibt, um die Sicht zu verbessern.
Fahrradzonen: Es gibt schon jetzt Fahrradstraßen, künftig soll es ganze Zonen geben. Dort ist dann generell höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Grüner Pfeil und andere Rechte für Radfahrer: Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet - aber nur, wenn man erst anhält und dabei niemanden gefährdet. Künftig soll es einen Grünpfeil geben, der nur für Radfahrer gilt. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden soll noch mal ausdrücklich erlaubt werden, wenn sie dabei niemanden behindern.
Konstantin
hubertkrischer