Von einem Diesel-Fahrverbot könnten in Berlin ab dem Sommer insgesamt 15 Straßenabschnitte betroffen sein. Das sieht ein Entwurf des neuen Luftreinhalteplans vor, wie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag mitteilte. Tabu sollen die Streckenbereiche für Diesel-Autos und -Lastwagen bis zur Abgasnorm Euro 5 voraussichtlich ab dem 1. Juli sein.
Betroffen sind demnach unter anderem Abschnitte in der Leipziger Straße, Reinhardstraße, Friedrichstraße, auf dem Spandauer Damm und in der Hermannstraße. Das Ganze ist aber noch nicht in trockenen Tüchern: Es gibt zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung und am Ende muss der Senat einen Beschluss fassen. Mit den Diesel-Durchfahrverboten soll die Luftqualität verbessert werden.
Gericht verlangt Diesel-Fahrverbote in Reutlingen
Auch in Reutlingen stehen Diesel-Fahrverbote bevor. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der Stadt entsprechende Maßnehmen auferlegt und damit einer Klage der Deutscher Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert.
Nach der am Dienstag veröffentlichten Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müsse der Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeitet werden. Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18).
Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es alleine in Reutlingen etwa 17.000 Dieselfahrer. Aktuelle Reaktionen von Stadt und Land waren zunächst nicht zu erhalten. Auch das Bundesverkehrs- und das -Umweltministerium wollten sich nicht äußern.
Urteil bestätige die weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts
"Das ist ein guter Tag für die 'Saubere Luft' und damit für Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte nicht nur in Reutlingen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das höchste baden-württembergische Gericht bestätige mit seinem Beschluss die weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Die Landesregierung sei aufgefordert, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren und spätestens zum 1. September die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sicherzustellen.
Um die Mobilität der betroffenen Euro 4- und Euro 5-Diesel-Fahrzeughalter sicherzustellen, müssten Landes- und Bundesregierung die Autohersteller verpflichten, bis zum Herbst dieses Jahres betrügerische Abgasreinigungsanlagen kostenlos in der Hersteller-Werkstatt zu reparieren. (dpa)
Fahrvergnüger