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Luftreinhalteplan: Köln verzichtet auf Fahrverbote

01.02.2019 13:25 Uhr
Luftreinhalteplan: Köln verzichtet auf Fahrverbote
Köln bleibt zunächst von Fahrverboten verschont.
© Foto: picture alliance/Christoph Hardt/Geisler-Fotopress

Trotz einer weiterhin hohen Luftverschmutzung und einer gerichtlichen Anordnung wird es in Köln vorerst keine Fahrverbote geben.

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Köln wird zunächst kein Fahrverbot einführen. Die zuständige Bezirksregierung veröffentlichte am Freitag den lange erwarteten Luftreinhalteplan, der alternative Maßnahmen wie schadstoffärmere Busse, neue Ampeln, die Förderung des Radverkehrs und ein Durchfahrverbot für Lastwagen vorsieht. Die Luft habe sich in den vergangenen Jahren bereits verbessert, dieser Trend werde sich auch ohne Fahrverbote fortsetzen, so die Behörde. Der Luftreinhalteplan gilt ab April.

Tatsächlich sank die Luftverschmutzung im vergangenen Jahr, sie bleibt aber relativ hoch. An der Hauptdurchfahrtsstraße Clevischer Ring wurden 2018 laut Umweltbundesamt im Schnitt 59 Mikrogramm Stickstoffdioxid gemessen, drei Mikrogramm weniger als ein Jahr zuvor. In keiner anderen Stadt in NRW wurde ein höherer Wert ermittelt. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm bleibt in weiter Ferne.

Im November hatte das Kölner Verwaltungsgericht die Behörde zu Diesel-Fahrverboten verpflichtet, in zwei Schritten - ab April und ab September - sollen ältere Diesel-Autos aus dem Stadtgebiet verbannt werden. Dagegen ging das Land allerdings in Berufung, was eine aufschiebende Wirkung hat. Sollte die Berufung scheitern, kämen Fahrverbote aber trotzdem noch. (dpa)

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KOMMENTARE


Detlef Rüdel

02.02.2019 - 11:55 Uhr

?????? Sorry verzichtet....es gibt ein rechtskräftiges Kölner Verwaltungsgerichs Urteil, welches umgesetzt werden muss. Sich darüber hinwegzusetzen ist ein klarer Rechtsverstoss. Mir passt es auch nicht, dass ich in Köln in immer mehr Straßen Tempo 30 fahren muss. Ich kann/wir können uns auch nicht einfach darüber hinweg setzen, nur weil uns dass nicht passt. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einen demokratischen rechtsstaat...


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