2.300 Euro hatte die Werkstatt für die Umrüstung eines Fahrzeuges auf Autogasbetrieb eingenommen. Auf 18.500 Euro belaufen sich nun die Schadenersatzforderungen, die letztlich wohl auf das Tanken von Kraftstoff zurückzuführen sein dürften, der nicht das richtige Gemisch von Butan und Propan aufgewiesen hat. Ein Fall von Rechtsanwalt und AUTOHAUS-Autor Rainer Bopp, der in seinem Artikel das hier entstehende Problemfeld aufzeigt. Kunden wenden sich bei Schwierigkeiten mit der Flüssiggasanlage mit sequenzieller Einblasanlage in der Regel an ihre Werkstatt. Dort sei nicht bekannt, dass die Gasanbieter - nach verschiedenen Berichten - an Tankstellen oftmals Flüssiggas mit einem anderen Butangasanteil anliefern als dem, auf den die Anlage eingestellt wurde. Und der kann für die Motoren zum Problem werden. Da der Gesetzgeber lediglich den so genannten Mindestdampfdruck, aber nicht das genaue Mischverhältnis regelt, verstoßen die Gaslieferanten gegen keine Vorschriften. Die Hersteller der Flüssiggassysteme legen ihre Anlagen wiederum so aus, dass sie die gesetzlichen Abgasnormen einhalten. Da die an den Tankstellen verfügbaren mit den benötigten Mischverhältnissen nicht übereinstimmen müssen, rät Rainer Bopp allen Umrüstern dringend die Kunden über dieses Thema aufzuklären. Warum Flüssiggas trotz DIN-Norm nicht gleich Flüssiggas ist, welche gesetzlichen Regelungen existieren und welche Informationen an die Kunden weitergegeben werden sollten, ist in der aktuellen Ausgabe von AUTOHAUS nachzulesen. (red)
Schadenersatzforderungen beim Thema Flüssiggasanlagen vermeiden
Autogassysteme sind im Kommen. Die Fahrzeugumrüstung stellt für viele Autohäuser jedoch nicht nur ein neues Geschäftsfeld dar, sondern birgt auch ungeahnte Risiken.