Gebrauchtwagen-Auktionen werden in Zukunft immer wichtiger. Sie werden die Liquidität der Händler sichern. Von dieser Zukunftsperspektive war Thomas Moritz, Inhaber Moritz Consulting, überzeugt, als er auf dem ausgebuchten Seminar "GW-Auktionen erfolgreich nutzen" der AUTOHAUS Akademie am Montag über Bestandsmanagement als Schlüssel zum Erfolg sprach. "In den ersten 30 Standtagen muss die Musik im Gebrauchtwagen-Geschäft sein", mahnte Moritz. "Was in den ersten sechzig Tagen nicht passiert ist, passiert nicht mehr." Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Dekra und von BCA.
Die Veranstaltung fand auf dem Auktionsgelände von BCA in Groß-Gerau statt. Entsprechend groß war das Interesse der Teilnehmer am Ablauf, den Konditionen, dem Service und der Abwicklung von Auktionen. Andreas Wolf, Niederlassungsleiter BCA Auktionszentrum Groß-Gerau, führte als Hausherr durch die Veranstaltung und zeigte das Auktionsgelände, auf dem gerade live eine gut besuchte Versteigerung stattfand. Die Händler schnupperten Auktionsluft.
Falsche Vorurteile
Besonders spannend: Wolf stellte sich auch kritischen Fragen der anwesenden Händler zu GW-Auktionen. Auktionshäuser arbeiten nur mit großen Einlieferern zusammen? "Dem ist nicht so", sagte Wolf. Händler müssen Preisempfehlungen von BCA akzeptieren und zu diesem Preis verkaufen? "Ob sie Preisempfehlungen annehmen, bleibt dem Händler überlassen. Wir verhaften Sie zu keinem Preis", erwiderte er. Bei Auktionen wird mangelhafte Ware ohne Gutachten versteigert? "Wir arbeiten sehr daran, dass wir unsere Einlieferer bereinigen, die versuchen, uns als Entsorgungsplattform zu missbrauchen", bekräftigte er. "Wir suchen aber auch das Gespräch mit Käufern. Reklamationsfreudige Käufer sollten vielleicht nicht online kaufen, sondern sich die Ware anschauen."
Schaden oder Gebrauchsspur?
Über die Problematik der fehlenden rechtlichen Definition von Beschädigung, Mangel oder Gebrauchsspur referierte Steffen Höschler, Produktmanager Gebrauchtwagenmanagement. Er stellte den Dekra Schadenkatalog als Standard und weitere zentrale Basis der Bewertung durch Sachverständige und Kunden vor. Auch in Höschlers Seminar-Beitrag war das Interesse der Teilnehmer an der Praxis orientiert: Wann sollen Gebrauchtwagen-Händler in Online-Börsen ein Fahrzeug als Unfallwagen deklarieren? Bei kosmetischen Schäden wie überlackierten Kratzern ist es kein Unfallwagen, sagte der Experte. Er riet den Händlern außerdem zu einer Checkliste zur Fahrzeugrückgabe. Damit könnten zusätzlicher Aufwand und Kosten vermieden werden.
Die Fiskus-Falle
"Die Finanzämter rüsten auf", warnte Sven Neugärtner, Steuerberater der Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Heimbrock Winkler, die Teilnehmer. Während die Margen der Automobilbranche schrumpften, stelle das Finanzamt junge Prüfer mit enorm gutem Wissen ein, erhöhe die Prüferanzahl, spezialisiere seine Mitarbeiter und intensiviere den Prüfungsprozess durch elektronische Betriebsprüfungen. Alles sei bei der Prüfung jetzt vom Einkauf bis zum Verkauf eines Fahrzeugs auf einen Klick auswertbar. Händler sollten sich daher „Zeit nehmen und sich intensiv mit ihrem Steuerberater zusammensetzen und Checklisten für Verkäufer ausarbeiten“, schloss Neugärtner. (jko)