Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. In einem aktuellen Urteil erklärte das Karlsruher Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solche Bestimmung benachteiligt den Käufer laut BGH unangemessen, weil er nach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. (Az: VIII ZR 251/06 vom 17. Oktober 2007) Klicken Sie für eine ausführliche Schilderung auf Gebrauchtwagen-Urteil.
BGH urteilt über Gebrauchtwagengarantie
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Rechte der Verbraucher gestärkt.