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Branchenumfrage: Reparaturbetriebe in Corona-Not

16.04.2020 07:00 Uhr
Branchenumfrage: Reparaturbetriebe in Corona-Not
16 Prozent aller Reparaturbetriebe haben laut Branchenumfrage bereits einen KfW-Corona-Hilfe-Kredit beantragt.
© Foto: industrieblick / stock.adobe.com

Die ETL Kanzlei Voigt hat fast 200 Reparaturbetriebe zu den Folgen der Corona-Krise befragt. Demnach haben über 40 Prozent bereits finanzielle Soforthilfen von Bund und Land in Anspruch genommen.

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Laut einer Branchenumfrage der auf Verkehrsrecht spezialisierten ETL Kanzlei Voigt unter fast 200 Teilnehmern der Kfz-Branche haben etwa 43 Prozent aller Reparaturbetriebe bereits finanzielle Soforthilfen von Bund und Land in Anspruch genommen. Bei Karosserie- und Lackierbetrieben lag der Anteil nur geringfügig höher als bei Marken- und freien Werkstätten.

Der Anteil der Betriebe mit Partnerverträgen eines Kfz-Versicherers oder Schadensteuerers lag mit 40 Prozent deutlich niedriger als bei den Unternehmen ohne entsprechende Vereinbarung (45 Prozent). 30 Prozent der befragten Kfz-Sachverständigen gaben an, bereits finanzielle Soforthilfen beantragt zu haben. In knapp 15 Prozent aller Anträge auf Soforthilfe erfolgten bereits Auszahlungen oder wurden angekündigt.

Anträge auf Soforthilfe wurden recht homogen und von allen Befragten etwa gleichermaßen gestellt. Bei der Frage nach beantragter Kurzarbeit zeigt sich dagegen ein differenzierteres Bild. Während 78 Prozent aller Markenwerkstätten und sogar 83 Prozent aller Karosserie- und Lackierbetriebe bereits einen entsprechenden Antrag gestellt haben, ist das bei den freien Werkstätten lediglich zu 57 Prozent und bei den Kfz-Sachverständigen nur zu 25 Prozent der Fall.

Lediglich fünf Prozent der Befragten haben bislang einen Leistungsantrag bei ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung gestellt. 20 Prozent der Anträge befinden sich noch im Status der Prüfung; 80 Prozent der Anträge wurden bereits abgelehnt. Das wiederum verwundert laut ETL nicht, da behördliche Allgemeinverfügungen zur Schließung von Reparaturbetrieben nicht bekannt seien. Ob Versicherungsschutz im Einzelfall in Frage komme, weil etwa aufgrund einer Masseninfektion einzelne Betriebe vollständig von den Gesundheitsämtern geschlossen wurden, bedürfe jeweils einer Prüfung im Einzelfall. Von den befragten Kfz-Sachverständigen hat keiner einen entsprechenden Antrag gestellt.

Der signifikante Auftragsrückgang macht sich offenbar auch bei der Frage der Liquidität bemerkbar. 16 Prozent aller Reparaturbetriebe (Markenwerkstätten 14 Prozent, freie Werkstätten 13 Prozent und Karosserie- und Lackierbetriebe 16 Prozent) haben bereits einen KfW-Corona-Hilfe-Kredit beantragt. Weitere neun Prozent (Markenwerkstätten zu 14 Prozent, freie Werkstätten zu vier Prozent und Karosserie- und Lackierbetriebe zu zehn Prozent) haben einen Kredit über die Hausbank - ohne KfW-Förderung - in Anspruch nehmen müssen. Damit ist ein Viertel aller Reparaturbetriebe auf zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen angewiesen. Bei den Gutachtern zeigt sich ein gänzlich anderes Bild: Kein Sachverständiger ist wegen eines Kredits auf seine Hausbank zugegangen und nur vier Prozent der befragten Gutachter haben bislang einen Antrag auf einen KfW-Corona-Hilfe-Kredit gestellt.

Mittel der Wahl: die Stundung von Steuern und Beiträgen

Um die Liquidität auch unabhängig von Krediten zu stärken, haben 40 Prozent aller Reparaturbetriebe einen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen und immerhin 33 Prozent aller Betriebe einen Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung gestellt. 16 Prozent von ihnen haben eine Stundung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und 19 Prozent aller Betriebe eine solche der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen. Die Lage bei den Gutachtern sieht auch hier wiederum deutlich besser aus. Lediglich elf Porzent der Sachverständigen haben die Steuervorauszahlung herabsetzen und 15 Prozent sich die Umsatzsteuersondervorauszahlung erstatten lassen. Stundungen zu BG-Beiträgen oder SV-Abgaben wurden von dieser Berufsgruppe nicht in Anspruch genommen.

Die Möglichkeit, Mietzahlungen einstweilen einzustellen, haben die befragten Teilnehmer in unterschiedlicher Ausprägung genutzt. 100 Prozent der Kfz-Sachverständigen gaben an, die Miete für April 2020 vollständig beglichen zu haben. Auch bei den freien Werkstätten war das mit 97 Prozent nahezu vollständig der Fall, während nur 90 Prozent der Karosserie-und Lackierbetriebe und 75 Prozent aller Markenwerkstätten angaben, den Mietzins für April 2020 vollständig entrichtet zu haben.

Danach gefragt, wie sehr die Betriebe (auf einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 die geringste und 5 die größtmögliche Sorge ausdrückt) das Thema "Insolvenz" beschäftigt, gaben übergreifend mit einem Wert von 1,98 alle Betriebe an, dass sie derzeit keine akuten Sorgen vor einer möglichen Insolvenz haben. Freie Werkstätten waren mit einem Wert von 2,08 tendenziell ein wenig besorgter als Karosserie- und Lackierwerkstätten (2,0) - am wenigsten Existenzangst hatten Markenwerkstätten (1,85). Betriebe mit einer Schadensteuerungsvereinbarung machten sich überwiegend etwas weniger Gedanken (1,89) als Betriebe ohne eine solche Vereinbarung (1,99).

Die Befragung wurde im Zeitraum vom 6. bis 14. April 2020 im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Teilgenommen haben insgesamt 195 Branchenteilnehmer aus dem gesamten Kfz-Bereich. (AH)

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