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Wettbewerbszentrale: Check24 wegen Werbung für Dieselklagen abgemahnt

21.12.2020 11:25 Uhr
Auspuff Abgase
© Foto: ADAC

In E-Mails hatte das Vergleichsportal Kfz-Versicherungskunden aufgefordert, prüfen zu lassen, ob sie wegen Manipulationen Anspruch auf Entschädigung haben.

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Die Wettbewerbszentrale hat das Vergleichsportal Check24 wegen irreführender Werbung für Klagen im Dieselskandal abgemahnt. Das Unternehmen vermittle als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughaltern das Gefühl, in jedem Fall erfolgreich wegen des Abgas-Skandals klagen zu können, teilte die Wettbewerbszentrale am Montag mit. In einem Schreiben per Mail an Kfz-Versicherungskunden würden diese aufgefordert, prüfen zu lassen, ob sie wegen Manipulationen Anspruch auf Entschädigung haben.

Die Wettbewerbszentrale führte ein Schreiben an einen Halter auf, dessen Fahrzeugmodell keinerlei Manipulationsvorwürfen bei der Abgasreinigung ausgesetzt sei. Da es bis dato kein rechtskräftiges Urteil – weder gegen den Hersteller und schon gar nicht für das fragliche Fahrzeugmodell gebe –bestehe für den Betreffenden überhaupt keine Chance "auch nur einen Euro zu erhalten", erklärte die Behörde in Bad Homburg. Klickten Kunden auf Links in der Mail von Check24, kämen sie zu "grob irreführenden" Werbeaussagen, darunter "bis zu 10.000 Euro Schadenersatz", "ohne Kostenrisiko" und "sehr gute Erfolgsaussichten". Es gehe nicht um einen Einzelfall, vielmehr lägen mehrere fast identische Schreiben an Halter vor.

Ein solches Geschäftsgebaren fördere die "Dieselklageindustrie", kritisierte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Es gehe nicht darum, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu verneinen. Die Praxis zeige aber, dass nicht selten textbausteinartig verfasste Klagen zu Zehntausenden bei den deutschen Gerichten eingereicht wurden und die Justiz lähmten.

Check24 erklärte, man habe im Dieselskandal mehr als 10.000 Kundinnen und Kunden geholfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie hätten im Schnitt 3.000 Euro Schadenersatz erhalten. Aus Verbrauchersicht sei die Abmahnung fragwürdig, so das Unternehmen. Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale beziehe sich nur auf "einzelne Formulierungen in unserer Kommunikation und nicht auf unseren Service insgesamt". (dpa)

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KOMMENTARE


mein Name

22.12.2020 - 12:22 Uhr

Komisch das verstehe ich nicht: Zitat: "...Da es bis dato kein rechtskräftiges Urteil – weder gegen den Hersteller und schon gar nicht für das fragliche Fahrzeugmodell gebe –bestehe für den Betreffenden überhaupt keine Chance "auch nur einen Euro zu erhalten", erklärte die Behörde in Bad Homburg". Ich würde das so deuten, dass es bisher kein rechtskräftiges Urteil gibt, was auch im Text steht. Wie die Behörde den Schluss ziehen kann, dass das Klagen keine Chance hat, erschließt sich mir nicht - außer die Behörde und das Gericht wären sich schon im Vorfeld zum anstehenden/ausstehenden Urteil einig und dies wäre für VW also gegen jeden Kläger. Wäre dies der Fall, kann man dann noch von einem Rechtsstaat sprechen?


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