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VW-Rückrufpläne: KBA gibt grünes Licht

02.11.2015 16:11 Uhr
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat den geforderten Maßnahmen- und Zeitplan bewertet und für tragfähig erachtet.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat den geforderten Maßnahmen- und Zeitplan bewertet und für tragfähig erachtet. Bitter für betroffene Kunden: Sie könnten den Skandal finanziell mit ausbaden.

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Der VW-Konzern kann im Januar 2016 die Rückrufaktion für 2,4 Millionen Diesel in Deutschland starten. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg habe den geforderten Maßnahmen- und Zeitplan bewertet und für tragfähig erachtet, sagte ein Behördensprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Damit könne die Aktion im Januar mit den Zwei-Liter-Fahrzeugen beginnen.

VW hatte mit einem Computerprogramm die Abgaswerte bei Dieselwagen manipuliert. Deshalb müssen die betroffenen Fahrzeuge jetzt nach und nach in die Werkstätten. Es sei eine große logistische Herausforderung zu bewältigen, sagte der KBA-Sprecher.

Den betroffenen VW-Kunden droht der Abgas-Skandal nach Einschätzung von Verbraucherschützern direkt ans Portemonnaie zu gehen. So besagt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), dass Volkswagen nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet ist, sämtliche Kosten für die Folgen der bevorstehenden Rückrufe zu tragen. Dazu zählten etwa ein Ersatzwagen während der Reparatur, Verdienstausfall oder Mängel im Anschluss an die Nachbesserungen in den Werkstätten.

Wie der vzbv am Montag in Berlin mitteilte, deutet sich an, dass ein erhöhter Spritverbrauch, Leistungsabfall oder schwindender Wiederverkaufswert infolge der Nachbesserung das Problem der Halter wäre. "Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, den ihnen Volkswagen beschert hat", forderte der Verband. Kritisch ist es laut dem Gutachten auch, dass bereits nach zwei Jahren Gewährleistungsansprüche gegen Autohändler verjährten. Diese Frist ist für viele betroffene VW-Kunden schon abgelaufen.

Für weiterreichende Schadenersatz-Ansprüche müssten die Verbraucher in Vorleistung gehen und den Nachweis führen, dass VW beispielsweise betrogen oder vorsätzlich Kunden getäuscht hat. "Diesen Nachweis zu erbringen, wird für Verbraucher schwierig, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben", erklärten die Verbraucherschützer. Sie forderten die Politik auf, über das KBA anzuordnen, dass VW alle Folgekosten tragen muss. Die Nachbesserungen sind laut Volkswagen "kostenlos für unsere Kunden". Details – etwa zum Thema Ersatzfahrzeuge – sind allerdings noch unklar.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Am Freitag hatte eine juristische Expertise der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag ergeben, dass betroffene Kunden unter Umständen weitreichende Rechte haben, wenn die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen oder "reduzierte Fahrleistungen" aufweisen. Dann hätten Halter zumindest im Rahmen der Garantiefrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern.

Schon ein erhöhter Verbrauch von drei Prozent könne einen Sachmangel bedeuten. Ab zehn Prozent komme eine "erhebliche Pflichtverletzung" infrage, die dann sogar zum Rücktritt vom Kauf berechtige. (dpa)

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KOMMENTARE


Frank Meier

03.11.2015 - 07:33 Uhr

Ich frage mich wann Deutschlands Politiker und auch die deutsche Presse damit aufhört unser eigenes Land zu zerfleischen. Meine Güte, natürlich hat VW einen riesen Fehler gemacht, aber gebt den Leuten doch die Möglichkeit diesen Fehler zu korrigieren. Und hetzt nicht die Menschheit auf. Hier kann man fast sagen: nicht das eigene Volk. Hören Sie sich doch frusten mal um. Es ist nur ein Bruchteil der jetzt schon klagt ohne zu wissen ob VW die Software o.ä. Nicht doch so korrigieren kann das kein Nachteil entsteht. DIe meisten haben nämlich trotz allem noch vertrauen. Also hören Sie bitte mit der Herze auf. Denken Sie mal nach was passiert wenn es einen Konzern wie Volkswagen mal richtig schlecht geht. Dann gute Nacht Deutschland. Meines Erahhtens alle Vearantworrlichen zur Verantwortung ziehen. (Damit meine ich Einzelpersonen). Und neue verantwortliche suchen die es gerade biegen.


AENGEL

03.11.2015 - 08:36 Uhr

Zitat: "Schon ein erhöhter Verbrauch von drei Prozent könne einen Sachmangel bedeuten." Bei einem Fahrzeug was um 4,5l auf 100Km verbraucht sind das 0,135L. Schon ein Fahrerwechsel (Familienwagen) kann einen Unterschied von einem Liter ausmachen. Wie soll man das nachweisen?!?! Hier wird wieder Meinungsmache betrieben. Immer das selbe...


Dieter

03.11.2015 - 13:02 Uhr

@Frank Meier, bravo. Guter Kommentar, das Kernproblem in diesem unseren Lande ist doch der fehlende Patriotismus. Wir sind zu einem Volk von Nestbeschmutzern mutiert, angeführt von unserer Kanzlerin die auch keine Gelegenheit auslässt den Finger in die Wunde zu legen. Empfinden wir keinen Stolz mehr für das geleistete, machen wir bloß noch den Geldbeutel auf wenn uns andere denunzieren? Liebe Leute vergesst nicht wie gut es uns (noch) geht und sägt nicht an dem Ast der uns trägt.


FrankDy

03.11.2015 - 15:24 Uhr

@AENGEL: einfach vor Nachbesserung und nach der Nachbesserung die gesetzlich vorgegebenen Prüfzyklen auf dem Prüfstand fahren inkl. Leistungsmessung etc.


Michael Kühn

03.11.2015 - 15:48 Uhr

Zum Spritverbrauch einmal meine Meinung aus der Praxis; (ich bin beileibe kein "Schleicher") - wie oft sehe ich diverse Autofahrer, welche mich vor einer roten Ampel noch überholen, um anschließend ihre "2 Tonnen SUV od. Vans usw." brachial vor der roten Ampel abbremsen zu müssen ... - Falls ich der Erste vor einer roten Ampel bin, so sehe ich im Rückspiegel meistens eine zähflüssige "Blechlawine" die sich ganz gemach in Bewegung zu versetzen vermag. Seltsamerweise sind bei zwei Fahrstreifen in eine Richtung viele vorherige Überholer sehr häufig in eine Art der automobilistischen Geschichte des Straßenverkehrs einzuordnen ... - DESWEGEN STIMME ICH "AENGEL" ZU, denn leider zu viele Autofahrer sind scheinbar mit ihrem 1. Gang oder 2. Gang bis in alle Ewigkeit "verheiratet", was sich erheblich auf den Spritverbrauch auswirkt. - Auch eine Getriebeautom. will sinnvoll bedient werden. (Eine Kollegin, die mit mir im Wechsel von drei Monaten das Selbe Auto nutzte, bei identischen Strecken, meckerte über den Verbrauch und ich hatte keine Klagen; es ist Alles nur eine FRage der jeweiligen Nutzung von physischen Gegebenheiten mit dem eingesetzten Verstand. - (Ich konnte durchaus bis 220 Km/h fahren, während Sie bis max. 160 Km/h unterwegs war. - Es ist halt auch eine Kunst, das max. Drehmoment nutzen zu können !!! - Deswegen halte ich diverse Angaben über Spritverbrauch für extrem unzuverläßig ! "Kupplungsfahrer" verbrauchen sicher weitaus mehr Liter, als z. B. ich. - mit einem Grüßle aus der Praxis, welche meinen GW-Kunden, ihre Augen öffnete; MK


AENGEL

04.11.2015 - 09:20 Uhr

@FrankDy Zitat: "einfach vor Nachbesserung und nach der Nachbesserung die gesetzlich vorgegebenen Prüfzyklen auf dem Prüfstand fahren inkl. Leistungsmessung etc." Ich lach mich kaputt! Wer soll diesen Aufwand zahlen? Abgesehen davon, dass kein Privatperson auf den zeitlichen Aufwand Lust hat. Um eines zu sagen, ich finde die ganze Abgas-Skandal-Geschichte so lächerlich, zumindest was der "Groß-Kotz" auf der anderen Seite der Kugel und unsere Amerika-freundliche Presse daraus machen.Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen s´chmeißen...


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