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VW-Abgasaffäre: Stillstand im Stuttgarter Verfahren

12.09.2018 11:28 Uhr
Im Zuge des Abgas-Skandals laufen gegen VW etliche Gerichtsverfahren.
© Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die juristische Aufarbeitung des VW-Dieselskandals am Landgericht Stuttgart kommt nicht von der Stelle. Die Gründe sind vielfältig: ob schweigende Zeugen oder ungeklärte Rechtsfragen.

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Am Landgericht Stuttgart läuft ein Verfahren, das sich mit der Abgasmanipulation bei VW beschäftigt. Fortschritte gibt es bisher keine nennenswerten. Sämtliche Termine, zu denen in den kommenden Wochen prominente Vertreter der Autobranche als Zeugen geladen waren, sagte der Richter am Mittwoch kurzfristig ab. Grund sind einige weiterhin ungeklärte Rechtsfragen - insbesondere die, ob die Verfahren überhaupt weiter in Stuttgart verhandelt werden dürfen oder eigentlich dem Musterverfahren in Braunschweig zugerechnet werden müssten. Das war am Montag gegen Volkswagen und die VW-Dachgesellschaft Porsche SE eröffnet worden. Zudem wollen viele der potenziellen Zeugen, darunter Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, die Aussage sowieso verweigern.

Das Landgericht verhandelt die Schadenersatzklagen von Anlegern gegen die Porsche SE. Die Kläger werfen der Holding vor, sie zu spät über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen für VW informiert zu haben. Die Porsche SE weist - wie VW selbst - die Vorwürfe zurück. Wie es weitergeht, will das Gericht am 24. Oktober verkünden.

Knackpunkt ist die Frage, ob sich die Stuttgarter Klagen gegen die Porsche SE im Kern letztlich um den gleichen Sachverhalt drehen wie die gegen VW in Braunschweig. Denn dann müssten alle Verfahren dort zusammengefasst werden. Die Entscheidung darüber muss das Oberlandesgericht in Stuttgart treffen.

Was die Zeugen betrifft, ging der Richter in der Verhandlung am Mittwoch davon aus, dass Winterkorn und einigen anderen durchaus ein vollständiges Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Bei einigen anderen, die schon Aussagen bei der Staatsanwaltschaft gemacht hätten, sei es hingegen zumindest möglich, die Protokolle davon heranzuziehen. (dpa)

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