Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn (74) wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags soll in Braunschweig verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Aus Gründen der Prozessökonomie werde das bislang beim Landgericht in Berlin anhängige Verfahren mit dem Diesel-Betrugsprozess gegen Winterkorn und vier weitere Angeklagte am Landgericht in Braunschweig verbunden.
Allerdings könnte sich der Beginn dieses Prozesses weiter verzögern. Bisher ist der Start des Prozesses gegen Winterkorn und vier weitere, teils ehemalige VW-Führungskräfte für den 16. September vor dem Landgericht Braunschweig geplant. Angesichts gesundheitlicher Problem bei Winterkorn prüft das Gericht derzeit, ob das Verfahren gegen ihn abgetrennt und auf später verschoben wird. Zunächst würde dann am 16. September nur der Prozess gegen die vier anderen Angeklagten beginnen. Eine Entscheidung dazu sei noch nicht gefallen, teilte das Gericht am Montag mit.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte den früheren Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages angeklagt. Sie legte Winterkorn zur Last, am 19. Januar 2017 als Zeuge vor dem Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Als Vorstandsvorsitzender soll er bewusst falsche Angaben gemacht haben, zu welchem Zeitpunkt er über den Einsatz einer Software zur Erkennung und Manipulation der Abgaswerte im Testbetrieb unterrichtet worden sei.