Von Doris Plate/AUTOHAUS
Nach über sieben Monaten sehr intensiven Verhandlungen ist es endlich vollbracht. "Wir haben uns auf das neue Geschäftsmodell und neue Verträge geeinigt", teilte Thomas Zahn, Leiter Vertrieb und Marketing der Marke Volkswagen Pkw in Deutschland am Mittwoch in Wolfsburg mit. Es gebe noch Feinheiten und Richtlinien abzustimmen, aber prinzipiell seien die Verträge durch, so Zahn. Der Vorsitzende des VW/Audi-Partnerverbandes (VAPV) Dirk Weddigen von Knapp bestätigte das: "Wir haben die Herausforderungen gemeinsam angenommen und ein Zusammenarbeitsmodell entwickelt."
Erstmals in der Geschichte der Partnerschaft zwischen dem VW-/Audi-Partnerverband (VAPV) und der Volkswagen AG gab es eine gemeinsame Pressekonferenz des Präsidenten des VAPV und des Hersteller-Vertreters in Deutschland.
Ein paar Eckpunkte zu den neuen Verträgen:
=> Alle Händler bekommen alle Fahrzeuge.
=> Elektromobilität ist Bestandteil des neuen Vertrages.
=> Händler können auch digitale Produkte wie zum Beispiel Software-Updates verkaufen.
=> Online-Vertrieb wird über den Handel und über Volkswagen direkt möglich sein. Aber: Selbst wenn Volkswagen das Fahrzeug direkt verkauft, ist der Handel eingebunden – auch mit Vergütung.
=> Alle Händler sollen auch selbst online tätig werden.
=> Beim Direktvertrieb bleibt es bei der bisherigen Vereinbarung.
=> Ziel sind schlankere Prozesse und reduzierte Standards.
=> Im Service wird viel "Over the Air" gehen. Alles ist klar geregelt ohne Benachteiligung des Handels.
=> Der Agenturvertrag wird in wesentlichen Punkten wie bisher fortgeführt. Der Hersteller will aber auch bei kleinen Gewerbetreibenden unter fünf tätig werden können.
=> Beim Datenmanagement einigte man sich auf eine Multikanalstrategie: Die Datenhoheit verbleibt beim Erheber der Kundendaten. Genutzt werden die Daten aber gemeinsam. "Wir wollen auf der Customer Journey den Kunden überall erwischen", erläuterte Weddigen von Knapp.
Allgemein hat man sich darauf geeinigt, weitere Themen gemeinsam – also Volkswagen unter Einbeziehung des VAPV – zu gestalten, um auf künftige Entwicklungen adäquat reagieren zu können.
Ende August 2018 werden die Verträge, die – weil noch einige Regelungen gestrichen werden konnten – voraussichtlich nun doch noch weniger Seiten umfassen werden, versandt. Der Rücklauf ist für November geplant. Gelten soll der neue Vertrag dann ab April 2020 – manches vielleicht schon vorher.