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Sonderprüfung: Wirbel um Millionenabfindung für Wiedeking

05.08.2010 10:26 Uhr
Sonderprüfung: Wirbel um Millionenabfindung für Wiedeking
Antrag auf Sonderprüfung: Aktionäre bezweifeln, dass Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking mehrere Millionen Euro Abfindung zu Recht kassiert hat.
© Foto: ddp

Drei Aktionäre wollen gerichtlich einen Sonderprüfer einsetzen, der die Kompensationszahlung an den Ex-Konzernchef sowie die Aktienoptionsgeschäfte rund um die gescheiterte VW-Übernahme untersuchen soll.

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Die millionenschwere Abfindung für Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und die gescheiterte VW-Übernahme könnten bei Porsche für neuen Ärger sorgen. Drei Aktionäre hätten beim Stuttgarter Landgericht einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers gestellt, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag und bestätigte entsprechende Medienberichte. Sie wollen prüfen lassen, ob Wiedeking und sein damaliger Finanzvorstand Holger Härter zu Recht mehrere Millionen Euro Abfindung kassiert haben.

Beide Manager mussten vor gut einem Jahr nach der verlorenen Übernahmeschlacht mit VW ihren Hut nehmen. Wiedeking hatte 50 Millionen Euro bekommen, Härter 12,5 Millionen Euro.

Antragsteller sind die Deka Bank, der norwegische Pensionsfonds Norges Bank und der Porsche-Aktionär Christian Strenger, der früher auch Chef der Fondsgesellschaft DWS war. Sie wollen auch die Aktienoptionsgeschäfte unter die Lupe nehmen lassen, mit denen Porsche seinen Einstieg bei VW vorbereitete. Die Antragsteller zweifelten daran, dass diese mit der Satzung des Sportwagenbauers vereinbar seien, sagte der Gerichtssprecher.

Die Entscheidung darüber, ob es tatsächlich zu einer solchen Sonderprüfung komme, werde voraussichtlich erst Anfang nächsten Jahres fallen, sagte der Sprecher. Zunächst werde der Antrag Porsche zugestellt. Der Sportwagenbauer habe dann bis Ende September Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Ob es auch eine mündliche Verhandlung geben werde, stehe noch nicht fest, sagte der Gerichtssprecher. Dies sei aber wegen des großen öffentlichen Interesses nicht ausgeschlossen. (dpa)

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