Das Milliardenverfahren mit Aktionären um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche kann mit der ursprünglichen Besetzung auf der Richterbank weitergehen. Das Oberlandesgericht Celle lehnte einen Befangenheitsantrag der klagenden Aktionäre ab. Die Entscheidung fällten andere Richter als die, denen Befangenheit vorgeworfen wurde, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte.
In dem Verfahren geht es um die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Holding und Volkswagen vor neun Jahren. Der Übernahmeversuch misslang, Porsche wurde zu einer Marke im VW-Konzern. Es gab Kursturbulenzen – was einige Anleger viel Geld kostete, die sich dann falsch informiert fühlten.
Einige Kläger beim Musterverfahren hatten "Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit" der Richter geäußert: Der Vorsitzende Richter habe in seiner vorläufigen Rechtsauffassung erkennen lassen, dass er Hedgefonds und deren Geschäftspraktiken nicht für schutzwürdig halte, kritisierten die Kläger. Unter anderem sind aber auch Hedgefonds an dem Verfahren beteiligt und fordern Geld von den Autobauern.
Das Gericht konnte nun aber nach eigenen Angaben nicht einmal feststellen, dass der Richter diese Äußerungen überhaupt getätigt habe. Eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof haben die Celler Richter nicht zugelassen. (dpa)