Gegen die Freisprüche im Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Revision eingelegt. Das Landgericht Braunschweig hatte die vier angeklagten Personalmanager in dem Strafverfahren am Dienstag freigesprochen. "Vor einer Revisionsbegründung warten wir zunächst die schriftlichen Urteilsgründe ab, die voraussichtlich in etwa zwei Monaten vorliegen dürften", hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Mittwochabend.
Die zuständige Kammer urteilte, den Managern sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte.
Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten (Az.: 16 KLs 85/19). Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe.
Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als fünf Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern. In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer Dreiviertelmillion Euro.