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Mögliche Sklavenarbeit in Brasilien: VW lehnt Einigung ab

30.03.2023 10:29 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Volkswagen hat eine Einigung zu einer möglichen Sklavenarbeit in Brasilien abgelehnt. 
© Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Die brasilianische Staatsanwaltschaft wirft Volkswagen do Brasil schwere Menschenrechtsverletzungen auf einer früheren Farm im Amazonasgebiet vor. Sie wollte vor einem möglichen Prozess zu einer Übereinkunft kommen. Der Autokonzern lehnte ab.

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Volkswagen do Brasil hat in einer Anhörung zu möglicher Sklavenarbeit auf einer Amazonas-Farm eines Tochterunternehmens in den 1970er und 80er Jahren nach Angaben der brasilianischen Staatsanwaltschaft den Verhandlungstisch verlassen. Das Unternehmen habe erklärt, kein Interesse an der Unterzeichnung eines Abkommens mit der für Arbeitsrecht zuständigen Anklagebehörde zu haben, hieß es in einer Mitteilung der Behörde in Brasília am Mittwoch (Ortszeit). Ein solches Abkommen entspricht in Deutschland etwa einer vorprozessualen Einigung.

Die Staatsanwaltschaft bedauerte die Haltung von Volkswagen, die im Widerspruch zu dem Bekenntnis des Unternehmens zum Land und zu den Menschenrechten stehe. Sie kündigte an, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, die für eine wirksame Wiedergutmachung der mutmaßlich von dem Unternehmen verursachten Schäden erforderlich seien.

"Volkswagen do Brasil weist alle Behauptungen zurück, die in den Protokollen dieser Untersuchung über die Fazenda Vale do Rio Cristalino enthalten sind, und stimmt den einseitigen Darstellungen von Fakten durch Dritte nicht zu", sagte ein Sprecher von Volkswagen do Brasil auf Anfrage. Die brasilianische Staatsanwaltschaft hätte das Unternehmen erst drei Jahre nach Beginn der Untersuchungen informiert.

Vorwurf wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen Menschenrechte  

Die brasilianische Staatsanwaltschaft hatte VW do Brasil im Mai 2022 vorgeladen. Bei der Anhörung im Juni 2022 ging es auch um eine etwaige Wiedergutmachung für die Arbeiter auf der Farm und für die brasilianische Gesellschaft. Es gehe um einen sehr schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte, der über mehr als zehn Jahre hinweg unter der direkten Beteiligung von Volkswagen stattfand, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt Rafael Garcia Rodrigues hatte etwa von unwirtlichen Unterkünften auf der als "Fazenda Volkswagen" bekannten Farm in Santana do Araguaia im Bundesstaat Pará gesprochen. Zudem hätten die Arbeiter die Farm nicht verlassen können. Die Arbeitnehmer und die brasilianische Gesellschaft selbst haben nach Ansicht der ermittelnden Staatsanwälte eine respektvollere Behandlung und eine Wiedergutmachung für den verursachten Schaden verdient.

Der Vorschlag der Staatsanwaltschaft sah eine Entschädigung für bereits identifizierte mutmaßlich geschädigte Arbeiter vor sowie ein Programm zur Suche nach anderen Arbeitern, die auf der Farm ebenfalls so behandelt wurden.

Es geht um rund 300 Arbeiter 

Bei der "Fazenda Volkswagen" handelte es sich Ermittler Garcia Rodrigues zufolge um eine der größten Unternehmungen im ländlichen Amazonasgebiet, der Autokonzern wollte damals in das Fleischgeschäft einsteigen. Sie wurde in den 1970er Jahren gegründet und von der brasilianischen Militärdiktatur (1964-1985) unterstützt. Die Farm war rund 1.390 Quadratkilometer groß und hatte etwa 300 Arbeiter. Die für die Rodung zuständigen Leiharbeiter, auf die sich der Vorwurf der Sklavenarbeit vor allem bezieht, waren nicht direkt bei dem Tochterunternehmen angestellt.

Weil das Unterfangen mit öffentlichen Mitteln und steuerlichen Erleichterungen habe rechnen können, ist der Staatsanwaltschaft zufolge eine Entschädigung der brasilianischen Gesellschaft notwendig.

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