Mit dem Kampf gegen Grauimporte hat Hyundai Motor Europe die Reimporteure aufgeschreckt. In einer aktuellen Mitteilung greift der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) den Importeur nun direkt an. Hyundai betreibe selbst seit Jahren zwei parallele Vertriebssysteme, über welche Neufahrzeuge in die Märkte der EU gelangten, schrieb der Verband. So solle es neben dem etablierten Vertragshandel ein inoffizielles System geben, welches über das Hyundai Eastern Europe Regional Headquarter in der Ukraine ("Kiew") gesteuert und über osteuropäische Vertragsimporteure in Mazedonien, Bosnien und Serbien abgewickelt werde. Nach Ansicht des BVfK wurde der freie Neuwagenhandel von Hyundai einst aktiv in das "Kiew-EU-Vertriebssystem" mit einbezogen. Der Verband spricht von "geschätzt 30.000 bis 50.000 Fahrzeugen pro Jahr", die so in die EU gelangten. Er beklagt, dass nun das Markenrecht benutzt werde, um diese Schiene auszutrocknen und Händler abzustrafen.
Hyundai widersprach gegenüber AUTOHAUS der Darstellung des BVfK. Es gebe keine zwei parallelen Vertriebssysteme in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Man versuche vielmehr, mit allen rechtlich zulässigen Mitteln das Entstehen eines illegalen parallelen Vertriebssystems im Keim zu unterbinden. "Die Niederlassung in Kiew vertritt die Interessen von Hyundai in verschiedenen osteuropäischen Ländern, die nicht zum EWR gehören und ist für das Vertriebsnetz in Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Georgien, Armenien, Albanien, Moldawien, Kasachstan, Weißrussland, Turkmenistan und natürlich auch der Ukraine zuständig", so Hyundai Motor Europe. "Vor diesem Hintergrund ist es den Vertriebsmitgliedern in den Nicht-EWR-Ländern vertraglich untersagt, Hyundai-Fahrzeuge in dem Gebiet des EWR und der Schweiz in den Verkehr zu bringen, ungeachtet dessen, ob auf Käuferseite ein Vertragshändler oder ein freier Händler agiert. Die Behauptung des BVfK, dass Hyundai den Verkauf von Nicht-EWR-Fahrzeugen in den EWR und die Schweiz fördere, entbehrt daher jeglicher Grundlage."
Der koreanische Autobauer geht derzeit gegen die Einfuhr von Neuwagen in den EWR und die Schweiz durch gewerbliche Verkäufer vor (wir berichteten). Von Abmahnungen betroffen sind aktuell vor allem Reimporteure, jedoch auch "weniger als zehn" Vertragshändler in Deutschland. Um wie viele Unternehmen es sich insgesamt handelt, gab Hyundai nicht bekannt. Man setze markenrechtliche Ansprüche durch, um das Vertriebssystem und die Vertriebspartner vor drohenden Gefahren und Schäden zu bewahren, hieß es.
Identifizierung möglich?
Streit mit den freien Händlern gibt es unter anderem über die Frage, ob die Identifikation von Nicht-EWR-Fahrzeugen aus dem Garantie- und Serviceheft heraus möglich ist. Laut Hyundai werden die Garantie- und Servicehefte von dem jeweiligen Länderimporteur ausgestellt, der die Fahrzeuge in seinem Verantwortungsbereich in den Verkehr bringt. Daher sei es dem "verständigen Händler ohne weiteres möglich, die Herkunft eines Hyundai-Fahrzeuges anhand des diesem beiliegenden Garantie- und Serviceheftes zu identifizieren. Der BVfK hält dies für nicht zumutbar.
Auch das Vorhandensein einer Garantie ermögliche keine eindeutige Identifizierung des Herkunftsgebietes, so der Verband, da es auch Servicehefte parallel importierter Fahrzeuge mit einer fünfjährigen Garantie ohne Kilometerbeschränkung gebe. Laut Hyundai gebe es diese jedoch nur in EWR-Ländern und der Schweiz. "Außerhalb dieses Territoriums wird die Herstellergarantie fast ausnahmslos mit Kilometerbeschränkung angeboten", so der Importeur.
Hyundai betonte in der Stellungnahme, dass die geltend gemachten markenrechtlichen Unterlassungs- und Auskunftsansprüche kein Verschulden voraussetzen. Das bedeutet, dass es für die Annahme einer Markenverletzung unerheblich ist, ob der Händler die Herkunft des Fahrzeuges identifizieren konnte oder nicht. (se)
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