Die erste mündliche Verhandlung findet am Dienstag (12.7.) am Oberlandesgericht in Stuttgart statt. Die Verbraucherschützer werfen dem Autobauer im Kern eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und wollen Schadenersatz für betroffene Kunden erstreiten. Der Konzern halte die in Dieselklagen geltend gemachten Ansprüche für unbegründet, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Das gelte auch für die Musterfeststellungsklage.
Diese hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Jahr eingereicht. Sie ist eine Art "Einer-für-alle"-Klage: Der Verband zieht stellvertretend für die Autobesitzer vor Gericht - mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen. Würde den Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen.
Eine ähnliche Klage hatten die Verbraucherschützer 2018 bereits gegen Volkswagen eingereicht. Anfang 2020 einigte man sich auf einen Vergleich, den rund 245.000 Kunden akzeptierten.