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EU-Kommission: Verbraucherschützer werfen VW Intransparenz vor

05.09.2016 08:57 Uhr
EU-Kommissarin Vera Jourova: "Volkswagen hat in den meisten Mitgliedsstaaten klar gegen europäische Verbraucherschutzgesetze verstoßen."
© Foto: How Hwee Young/EPA/dpa

EU-Kommissarin Vera Jourova lässt Informationen aus allen Mitgliedsstaaten auswerten. Sie will Konsumenten bei der Durchsetzung von Entschädigungen unterstützen.

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Volkswagen hat Kunden im Abgas-Skandal nach Einschätzung von Verbraucherschützern nur unzureichend informiert. Organisationen aus den meisten EU-Staaten klagten über einen "Mangel an Transparenz", sagte die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova am Montag in Brüssel. VW hat zugegeben, die Abgaswerte von Millionen Dieselautos mit einer speziellen Software geschönt zu haben. Der Konzern habe betroffene Kunden nicht ausreichend darüber informiert, wie Abhilfe geschaffen werden solle, hieß es ergänzend aus der Brüsseler Behörde. Zudem würden Verbraucher je nach EU-Land unterschiedlich behandelt.

Die EU-Kommission hatte Verbraucherschutz-Organisationen im Juli aufgefordert, Berichte zum Umgang mit dem Skandal in den verschiedenen EU-Staaten einzureichen. Am Donnerstag will Jourova nun Vertreter nationaler Verbraucherschutzbehörden treffen, für den 29. September sind Gespräche mit Aufsichtsbehörden aus den EU-Staaten geplant. Auch ein erneutes Treffen mit VW-Vertretern sei auf Wunsch des Unternehmens in Vorbereitung, hieß es. Die EU-Kommission will den Informationsaustausch etwa zwischen nationalen Verbraucherschutz-Organisationen vorantreiben.

Der Tageszeitung "Die Welt" (Montag) hatte Jourova. "Eines zeichnet sich aber bereits jetzt ab: Volkswagen hat in den meisten Mitgliedsstaaten klar gegen europäische Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Ich halte es deshalb für notwendig, dass wir auf europäischer Ebene koordinierend eingreifen." Unter Berufung auf informierte Kreise ergänzte das Blatt, konkret gehe es um Gesetzesverstöße in 20 der 28 EU-Staaten. Die EU-Kommission wolle die betroffenen Konsumenten bei der Durchsetzung von Entschädigungen unterstützen. Auf Anfrage nannte eine Kommissionssprecherin am Sonntag aber keine konkrete Zahl. Auch erklärte sie, ob Verbraucher einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung hätten, müssten nationale Gerichte auf Grundlage der einzelnen Fälle klären. (dpa)

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