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EU-Gerichtshof bittet VW zur Kasse

18.09.2003 19:13 Uhr

Richter bestätigen das bislang höchste gegen einen Autohersteller verhängte Strafgeld

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag in Luxemburg das bisher höchste gegen einen Autohersteller verhängte Strafgeld bestätigt: 90 Mio. Euro für Volkswagen wegen illegaler Marktabschottung. Das 1998 verhängte Bußgeld von 102 Mio. Euro wurde nun endgültig auf 90 Mio. Euro gesenkt, teilte das höchste EU-Gericht mit (AZ: C-338/00 P). Diese Minderung hatte das EU-Gericht Erster Instanz beschlossen, vor allem weil es als Dauer der Zuwiderhandlung nur einen Zeitraum von drei Jahren (1993 bis 1996) berücksichtigt hat. Die Kommission habe nicht hinreichend beweisen können, dass die Zuwiderhandlung darüber hinaus angedauert habe. Nach VW-Darstellung hat die Strafzahlung keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Autobauers. Der Konzern habe rechtzeitig Rückstellungen gebildet, sagte ein VW-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Verbot mit Folgen Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen VW und der EU-Kommission, die das Strafgeld angeordnet hatte. Der Wolfsburger Autokonzern hatte in den 90er Jahren italienischen Vertragshändlern den Verkauf von VW- und Audi-Modellen an deutsche Kunden verboten. Eine Marktabschottung zur Verhinderung eines "Billig-Einkaufs" im EU-Ausland ist in der Union grundsätzlich nicht gestattet. Auf eine Klage von VW hin hatte das EU-Gericht Erster Instanz im Juli 2000 das Bußgeld bereits auf 90 Mio. Euro gesenkt. Der Wolfsburger Konzern hatte im laufenden Prozess vergeblich beantragt, das erste Gerichtsurteil und auch die Entscheidung der EU-Kommission selbst aufzuheben. Im Visier der Wettbewerbshüter Die Kommission verhängte gegen VW im Mai 2001 eine zweite Strafe von 30,96 Mio. Euro wegen Händler-Absprachen beim Verkauf von Passat-Modellen in Deutschland. Dieser Fall ist anhängig. Andere Hersteller gerieten ebenfalls in das Visier der Wettbewerbshüter. Opel-Niederlande musste vor drei Jahren 43 Mio. Euro zahlen wegen der Behinderung von Neuwagenausfuhren. DaimlerChrysler bekam vor zwei Jahren ein Buß-Bescheid von fast 72 Mio. Euro nach Stuttgart geschickt. Daimler habe günstigere Parallelimporte seiner Fahrzeuge erschwert und somit den Wettbewerb im Autohandel beschränkt, hatte es damals geheißen. Auch die französischen Hersteller Renault und Peugeot gerieten ins Fadenkreuz – doch EU-Kommissar Monti eröffnete bisher keine förmlichen Verfahren. (pg)

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