Anleger, deren Volkswagen-Aktien beim Auffliegen des Dieselskandals an Wert verloren, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Zulieferer Bosch. Von einer Beihilfe sei hier nicht auszugehen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Die Entscheidung bezieht sich rein auf Aktionärsklagen gegen Bosch. Der Technologiekonzern hatte die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte in Millionen Diesel-Fahrzeugen zum Einsatz kam. (Az. II ZR 152/20 u.a.)
Am Oberlandesgericht Braunschweig läuft seit September 2018 ein milliardenschweres Musterverfahren nach Tausenden Anlegerklagen direkt gegen VW. Dafür lasse sich aus dem BGH-Urteil nichts ableiten, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Drescher. Bei den Anlegerklagen geht es um die Frage, ob VW den Kapitalmarkt früher über den Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik hätte informieren müssen.