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"Dieselgate"-Richter: VW stellt Befangenheitsantrag

11.12.2018 09:15 Uhr
VW hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Richter in der "Dieselgate"-Klage gestellt.
© Foto: Arhan / fotolia.com

Der Autoriese fordert im Zusammenhang mit den Klagen von Anlegern im Dieselskandal erneut die Ablösung des zuständigen Richters wegen "erheblicher Bedenken". Schon früher hatte VW versucht, den Richter abzulösen, war aber zunächst gescheitert. Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht.

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Im Zusammenhang mit den Klagen von Anlegern im VW-Dieselskandal verlangt Volkswagen erneut die Ablösung des zuständigen Stuttgarter Richters. Es gebe "erhebliche Bedenken hinsichtlich der erforderlichen Objektivität, Unbefangenheit und Distanz zum Gegenstand des Verfahrens", erklärte der Konzern am Dienstag auf Anfrage. Das Landgericht Stuttgart bestätigte den Eingang eines Befangenheitsantrags und damit einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwoch).

Der Richter verhandelt Dutzende Schadenersatzklagen von Anlegern gegen VW und die Dachgesellschaft Porsche SE. Die Holding hatte kürzlich selbst einen Befangenheitsantrag gestellt, weil sie in der Verhandlungsführung und zwei im Oktober gesprochenen Urteilen elementare Rechte verletzt sieht.

Volkswagen hat schon früher versucht, den Richter ablösen zu lassen, war damit aber zunächst gescheitert. Der Fall liegt inzwischen beim Oberlandesgericht. (dpa)

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