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Diesel-Musterklage: Vergleichsangebote im Internet einsehbar

20.03.2020 09:11 Uhr
Diesel-Musterklage: Vergleichsangebote im Internet einsehbar
VW-Dieselkunden sollen die Vergleichsangebote im Internet einsehen können.
© Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Für viele Besitzer eines Volkswagen-Diesels mit dem Skandalmotor EA 189 hat es lange gedauert bis zu diesem Tag: Seit heute erhalten sie in Deutschland ein Entschädigungsangebot aus dem Vergleich mit den Verbraucherschützern. Gleich zu Beginn gingen die Server in die Knie.

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Die mehreren Hunderttausend Teilnehmer der Diesel-Musterklage bekommen im Fall berechtigter Ansprüche nun erste Vergleichsangebote vom Volkswagen-Konzern. Das Unternehmen setzte dazu eine Internet-Plattform auf, die am Freitag aktiviert wurde. Nach anfänglichen Server-Problemen wegen des großen Andrangs ließ sich die Seite am Nachmittag öffnen. "Das Interesse an dem Vergleich übersteigt unsere Erwartungen um ein Vielfaches", erklärte VW dazu.

Die Verbraucher können jetzt bis zum 20. April entscheiden, ob sie ein individuelles Angebot annehmen oder in Einzelklagen vor Gerichten weiter für mehr Geld streiten wollen. In den ersten Stunden hätten "mehrere tausend Personen den Vergleichsprozess vollständig abgeschlossen", hieß es - etwa 23.000 seien bis zum Mittag registriert worden. Bei bis zu 5.000 Nutzern pro Sekunde sei die Online-Plattform zunächst nicht durchgängig erreichbar gewesen, inzwischen funktioniere der Zugang aber wieder. Im parallel eingerichteten Call-Center seien knapp 30.000 Anrufe eingegangen.

Erste Entschädigungen aus dem mühsam errungenen außergerichtlichen Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen vom 5. Mai an fließen. Beide Parteien gehen von rund 260.000 Berechtigten aus. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Die mögliche Gesamt-Entschädigungssumme beziffert der vzbv mit 830 Millionen Euro.

Zypries soll Streitfälle klären

Streitfälle soll Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klären. Sie soll mit dem früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem ehemaligen Versicherungsombudsmann Günther Hirsch eine Ombudsstelle leiten. An diese können sich Dieselfahrer wenden, deren Fälle sich nicht über das Service-Center klären lassen.

Am 5. Mai verhandelt der Bundesgerichtshof eine Einzelklage. Dabei könnte sich das Gericht dazu äußern, ob es Schadenersatzansprüche sieht sowie eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Bis zu der Musterklage am Oberlandesgericht Braunschweig hatte VW sich in Einzelprozessen oft auch mit Individualklägern verglichen, um Grundsatzentscheidungen der höchsten Instanzen zu vermeiden. Manche Kunden erhielten sogar den Kaufpreis zurück. Viele Einzelverfahren wurden von Gerichten aber auch zugunsten des Konzerns entschieden.

Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. (dpa)

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KOMMENTARE


Michael Okon

21.03.2020 - 16:25 Uhr

Hallo zusammen, ich gehöre auch zu den Anspruchsberechtigten. Habe gestern Abend mal die Internetseite genutzt und musste feststellen, das VW zunächst ein vorläufiges Angebot unterbreitet, auf der letzten Seite aber von einer verbindlichen Annahme des Angebotes, meinerseits spricht, welches meiner Einschätzung auf meinen Tiguan deutlich zu niedrig ausfällt. In den allgemeinen Verlautbarungen, ist immer wieder die Rede von rd. 15 %, Leistung, von welchem Preis? Mein "vorläufiges Angebot" kommt gerade mal auf rd. 8 % des ursprünglichen Neupreises. Ich habe somit zunächst mal den Versand meines Vorganges abgebrochen und werde mir überlegen, doch in die Einzelklage zu gehen. Höre gerne weitere Kommentare von ebenfalls Geschädigten des Diesel-Skandals. Grüße an alle Betroffenen und bleibt vor allem gesund.


VKL

23.03.2020 - 12:33 Uhr

@Michael Okon: Ich würde behaupten, dass die bereitgestellten Summen die heutigen Wertverluste abfedern und nicht Ihren damaligen Kauf subventionieren sollen. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie den Wagen als Neuwagen gekauft haben. Auch schreiben Sie nicht, wie viel Nachlass in diesem Geschäft bereits enthalten war ... aber Hauptsache vom Neupreis ausgehen ... die Phanasie ist sehr groß. Fakt ist, dass die EA189-Motoren seit vielen Jahren nicht mehr verbaut werden. Dementsprechend hat Ihr Fahrzeug unabhängig vom Alter mindestens 50 Prozent (eher mehr) vom Neuwert verloren. Die angenommenen 15 Prozent sehen daher realistisch aus, was Ihnen eventuell an Schaden bei einem Abverkauf entstehen könnte. Da Sie aber den Wagen wahrscheinlich noch fahren (sonst hätte man doch keinen Klagegrund mehr), ist bisher gar kein wirtschaftlicher, sondern eher ein moralischer Schaden entstanden, da der VW-Konzern nicht ehrlich zu seinen Käufern war. Und wenn Sie jetzt nochmal privat klagen, können Sie davon ausgehen, dass die Gerichte entweder sagen "der Zug ist abgefahren" oder man wird sich anhand des allgemeinen Vergleichs orientieren. Davon abgesehen wird die Rechtschutzversicherung auch noch ein Wörtchen mitreden, da der Fall erfolgreich prozessiert wurde und eine weitere Klage wahrscheinlich nicht gut für die Police wäre. Ergebnis = Geld nehmen + gutes Gefühl haben = zwei Würstchen mehr für den Holzkohlegrill, der dann mehr Schmutz macht als Ihr Auto in einem Jahr :-)


ExVerkäufer

23.03.2020 - 16:55 Uhr

@VKL 200% und klasse geschrieben!!


D.S.

23.03.2020 - 17:51 Uhr

@VKL: Ich danke ihnen für diese wahren Kommentar. Sie haben meinen Tag gerettet.


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