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Continental: Reitzle will bis 2026 Aufsichtsratschef bleiben

14.12.2023 00:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Continental: Reitzle will bis 2026 Aufsichtsratschef bleiben
Wolfgang Reitzle
© Foto: Continental

Auf der Conti-Hauptversammlung im April 2024 wird sich der frühere Linde- und BMW-Manager noch einmal für zwei Jahre zur Wahl stellen.

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Continental-Aufsichtsratschef Wolfgang Reitzle soll weitere zwei Jahre an der Spitze des Kontrollgremiums stehen. Er werde sich auf der Hauptversammlung im April 2024 noch einmal für zwei Jahre zur Wahl stellen, teile das Unternehmen am Mittwoch nach einer Sitzung des Gremiums in Hannover mit. "Aufgrund meiner tiefen Verbundenheit mit Continental ist es mir ein besonderes Anliegen, dem Vorstand bei der kurzfristigen Umsetzung der Strategie weiter zur Seite zu stehen", sagte der 74-Jährige. Bisher hieß es, Reitzle wolle sich nach Ablauf der aktuellen Wahlperiode aus dem Amt zurückziehen. 

Der Continental-Vorstand habe eine Strategie zur Weiterentwicklung des Unternehmens vorgelegt, die er voll und ganz unterstütze, sagte Reitzle. "Ich bin überzeugt vom nachhaltigen Erfolgspotenzial dieses Unternehmens und seiner zukunftsorientierten Aufstellung." Vorstandschef Nikolai Setzer begrüßte die Entscheidung: "Nach herausfordernden Jahren gehen wir nun in eine Phase gesteigerter Wertschaffung."

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Anfang des Monats hatte Continental angekündigt, Teile seines schwächelnden Automobilzuliefer-Geschäfts auf den Prüfstand zu stellen. Man prüfe, Teile der Automotive-Sparte auszugliedern. Insgesamt gehe es um rund ein Viertel des Umsatzes der Sparte. Einen Komplettverkauf schloss Setzer aber aus. 

Zusammen mit Reitzle wollen sich auch die übrigen neun Vertreter der Kapitaleigner im Aufsichtsrat zur Wiederwahl stellen, sagte ein Sprecher. Eine Hälfte solle für vier Jahren bestellt werden, die andere – darunter Reitzle – nur für zwei Jahre. Mit der kürzeren Amtszeit wolle Continental die Voraussetzung schaffen, dass ab 2026 alle zwei Jahre je die Hälfte der Anteilseignersitze neu besetzt wird. Für die Arbeitnehmervertreter, auf die die Hälfte der Sitze entfällt, gelte das nicht. Ihre Amtszeit bleibe bei fünf Jahren.


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