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Berufung abgelehnt: VW-Manager kommt nicht gegen Kaution frei

26.05.2017 09:12 Uhr
Ein Anfang des Jahres festgenommener Volkswagen-Manager, den die USA im Abgas-Skandal angeklagt haben, muss in Haft bleiben.
© Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das zuständige Berufungsgericht bestätigte am Mittwoch die Abweisung eines Kautionsantrags, die von den Anwälten des langjährigen VW-Mitarbeiters angefochten worden war.

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Ein Anfang des Jahres festgenommener Volkswagen-Manager, den die USA im Abgas-Skandal angeklagt haben, muss in Haft bleiben. Das zuständige Berufungsgericht bestätigte am Mittwoch die Abweisung eines Kautionsantrags, die von den Anwälten des langjährigen VW-Mitarbeiters angefochten worden war. An der Entscheidung, den Mann wegen Fluchtgefahr nicht auf freien Fuß zu setzen, gebe es nichts auszusetzen, befand das Gericht.

Die US-Justiz beschuldigt den Deutschen, der bei VW bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein. Sein Prozess wird voraussichtlich erst im Januar 2018 beginnen. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Der Angeklagte war am 7. Januar auf der Rückreise aus Florida von der US-Bundespolizei FBI am Flughafen von Miami abgefangen worden und ist seitdem inhaftiert. Er plädiert auf unschuldig. Empfehlungsschreiben von Familie und Freunden sowie das Angebot, finanzielle Sicherheiten über 1,6 Millionen Dollar zu hinterlegen, hatten den Richter in erster Instanz nicht vom Kautionsantrag überzeugt.

Die US-Justiz befürchtet, dass sich der Mann, wenn er freikäme, nach Deutschland absetzen könnte, von wo ihm keine Auslieferung droht. Wegen des Dieselskandals sind in den USA bislang Strafanzeigen gegen sieben VW-Mitarbeiter öffentlich gemacht worden. Der Angeklagte ist jedoch der einzige, den die US-Behörden fassen konnten. (dpa)

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