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Anlegerklagen gegen VW: Mündliche Verhandlung ab 2018

03.04.2017 08:28 Uhr
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Der Fahrplan für das Musterverfahren im Zuge des VW-Abgasskandals steht. Zunächst können die Prozessbeteiligten Stellung nehmen, die mündliche Verhandlung soll Anfang nächsten Jahres stattfinden.

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Das Musterverfahren von VW-Aktionären im Volkswagen-Abgasskandal kommt in Fahrt. Anfang 2018 solle die mündliche Verhandlung beginnen, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Montag mit. Anfang März hatte das Gericht bereits die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment GmbH zum Musterkläger bestimmt. Alle weiteren Kläger sind Beigeladene des Musterverfahrens.

Es geht bei den rund 1.490 Klagen um eine Schadenssumme von 1,94 Milliarden Euro. Darüber hinaus sind weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen liegt bei 1.546 Fällen und einer Summe von etwa 8,8 Milliarden Euro.

Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen waren die Papiere steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsaktien des Konzerns seit dem Ausbruch der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Konzern erstatten lassen.

Stellungnahmen der Streitparteien

Der 3. Zivilsenat habe zum Verfahrensgang festgelegt, dass sich die Deka bis Ende Juni 2017 zu den Feststellungszielen äußern soll, teilte das Oberlandesgericht mit. Bis Ende September können die übrigen Kläger dies ergänzen, die Volkswagen AG kann ihrerseits Stellung nahmen. Bis Ende November hat wiederum die Deka Gelegenheit, sich zur VW-Stellungnahme zu äußern. Bis spätestens Ende Juni sollten zudem Termin und Ort der mündlichen Verhandlung feststehen.

Echte "Sammelklagen" wie im US-Recht gibt es in Deutschland nicht. Ausnahme: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht – also beispielsweise zwischen Aktionären und Unternehmen – die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können. (dpa)

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