Ein institutioneller Investor hat wegen des Abgasskandals auch gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE Klage eingereicht. Es gehe um die Verletzung der sogenannten Ad-Hoc-Pflicht, teilten die beteiligten Anwaltskanzleien am Mittwoch mit. Ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart bestätigte den Eingang. Ein Porsche-Sprecher sagte: "Uns wurde bislang keine Klage zugestellt." Man könne sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Der Investor verlangt dem Gerichtssprecher zufolge 5,7 Millionen Euro Schadenersatz, weil die Porsche SE ihre Aktionäre seiner Meinung nach früher über die Probleme hätte informieren müssen. VW-Manager wie der frühere VW-Chef Martin Winterkorn hätten schon frühzeitig Kenntnis von der Manipulationssoftware gehabt. Er saß zu der Zeit gleichzeitig auch im Vorstand der Porsche SE. Wegen der doppelten Vorstandszugehörigkeit sei auch bei der Porsche SE eine Mitteilungspflicht entstanden, so die Begründung.
Nach VW-Darstellung verdichteten sich erst ab Mai 2015 auch auf der Führungsebene des Konzerns die Hinweise darauf, "dass es zum Einsatz einer gegen US-Recht verstoßenden Software gekommen sein könnte".
Anleger und Medien erfuhren erst im September davon. Volkswagen selbst wurde bereits von Anlegern verklagt. Nun trifft es auch die Dachgesellschaft Porsche SE. Die Kanzleien wollen zusätzlich ein Kapitalmusterverfahren durchsetzen, mit dessen Hilfe 6.500 Anleger von VW und Porsche Schadenersatz von 2,5 Milliarden Euro fordern. (dpa)
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