KURZFASSUNG
1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte am 18.04.2023 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Es ist damit die grundsätzliche umfassende Schaffung einer Zeiterfassungspflicht für Arbeitgeber beabsichtigt.
2. Nach dem Gesetzesentwurf soll es künftig Pflicht sein, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch aufzuzeichnen, die Aufzeichnung am Tag der Arbeitsleistung vorzunehmen und die Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
3. Es soll auch weiterhin die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit möglich sein. Allerdings muss der Arbeitgeber "durch geeignete Maßnahmen" sicherstellen, dass ihm Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.
4. Der Arbeitgeber hat nach dem Entwurf den Arbeitnehmer über die aufgezeichnete Arbeitszeit zu…
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