Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) dringt in der aktuellen Diskussion um Diesel-Fahrverbote weiter auf Rechtssicherheit für Autofahrer und -handel durch eine Hardware-Nachrüstung. Eine technische Nachbesserung dafür geeigneter Diesel-Fahrzeuge sei auf freiwilliger Basis anzustreben, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier des ZDK-Vorstands. Dies werde zur deutlichen Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes beitragen.
Die Verbandsführung mahnt in diesem Zusammenhang zügige Entscheidungen der Politik an: "Nun müssen schnellstmöglich die Rahmenbedingungen für solche freiwilligen Maßnahmen definiert und Anreize zur möglichst flächendeckenden Umsetzung durch die Kfz-Halter geschaffen werden." Ein wirksamer Anreiz für die Fahrzeughalter wäre aus Sicht des ZDK die Förderung der Nachrüstung aus einem Fonds, der sich aus öffentlichen Mitteln und "idealerweise" auch aus freiwilligen finanziellen Beiträgen der Autohersteller speise, wie dies bereits beim Dieselfonds für die Kommunen der Fall sei.
Sorgen, dass sich die Autofahrer nicht an den Umrüstkosten beteiligen wollen, hält man für unbegründet. Der ZDK-Vorstand verweist in seinem Papier auf die DAT-Umfrage "Diesel-Barometer" vom Oktober 2017, wonach sich 46 Prozent der Verbraucher dazu bereit erklärt hätten. "Im Interesse einer breiten Umsetzung der Nachrüstung muss gewährleistet sein, dass der Halter unter dem Strich den geringeren Teil der Kosten für die Nachrüstung seines Dieselfahrzeugs selbst zu tragen hat", betonte der Verband.
Wie bereits mehrfach berichtet, hält das Kfz-Gewerbe bloße Software-Updates nicht für ausreichend, um den Stickoxid-Ausstoß signifikant zu senken. Die Branche favorisiert eine Nachrüstverordnung. Basis dafür sei die Feststellung der technischen Machbarkeit bei der deutlichen Mehrheit der Diesel-Bestandsfahrzeuge ab der Emissionsklasse Euro 5 und älter, hieß es. Hierfür sei die Kooperation der Autohersteller mit den Zulieferern durch Bereitstellung von technischen Daten, Informationen und möglicherweise verfügbaren Bauteilen unabdingbar.
Weitere Forderung des ZDK-Vorstands: Eine Nachrüst-Förderung sollte mit dem Fahrzeug verknüpft und nicht auf private Halter beschränkt sein. Denn der durch nicht verkäufliche Dieselwagen zum Teil existenziell betroffene Automobilhandel dürfe nicht diskriminiert werden. "Die Autohändler sind Garanten dafür, dass Hunderttausende gebrauchter Lagerfahrzeuge mit Dieselmotor schnell nachgerüstet werden." Gleiches gelte sinngemäß für die fast ausschließlich dieselbetriebenen Flotten des Handwerks und anderer Gewerbetreibender. (AH)
Das ZDK-Positionspapier zum Nachlesen!
Guido