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Ausgabe 05/2008: Wer muss was zurück- nehmen?

10.03.2008 00:00 Uhr

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Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens als Teil des Kaufpreises für ein Neufahrzeug und die Folgen beim Rücktritt vom Neu-wagenkauf

Wer muss was zurück- nehmen?

autohaus juristen Rechtsanwälte G. Haug und Partner

Ein Gebrauchtfahrzeug kann als Teil des Neuwagenkaufpreises im Rahmen eines Agenturgeschäftes in Zahlung genommen werden. Hierbei erfolgt die Inzahlungnahme noch nicht endgültig. Der Händler verpflichtet sich lediglich, im Rahmen des Neuwagenkaufes den gebrauchten Pkw im fremden Namen und für fremde Rechnung zu einem Mindestpreis zu verkaufen, der auf den Neuwagenpreis anzurechnen ist. Das Agenturgeschäft ist gegenüber dem zukünftigen GW-Käufer kenntlich zu machen. Ein Mehrerlös verbleibt bei dem Händler als Provision. Bei dieser Fallgestaltung bestehen zwei Verträge: Erstens der Agenturvertrag und zweitens der Neuwagenkaufvertrag. Hierbei übernimmt der Händler in der Regel das…

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