EU-Lieferungen: Wer ist der richtige Absender?
Ein aktuelles Urteil zu der Anerkennung von Frachtbriefen als umsatzsteuerlicher Belegnachweis.
Wer als Händler Waren in das übrige EU-Gebiet liefert, muss einen gesetzlich verankerten Belegnachweis erbringen, damit die Lieferung umsatzsteuerfrei behandelt werden darf. Da die Finanzverwaltung die Umsatzsteuerfreiheit als "Privileg" versteht, gibt es mit dieser zu den einzelnen Bestandteilen des Belegnachweises häufig Auseinandersetzungen. Daher hatten die Richter am Bundesfinanzhof nun zum wiederholten Male Gelegenheit, zu einem strittigen Detail des Belegnachweises Stellung zu nehmen - diesmal aber mit möglicherweise weit reichenden Folgen für den Autohandel.
Der Teufel steckt im Detail
Strittig war im entschiedenen Fall der Belegnachweis von innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei denen der Kunde eine Spedition zur Abholung der Fahrzeuge beauftragt hatte. Der liefernde Händler nahm folgerichtig die von der Spedition ausgestellten CMR-Frachtbriefe zu seinen Akten - ganz so, wie…
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