Vollautomatisiertes Fahren: Vorauseilende Gesetzgebung
Nach dem Willen der Politik soll Deutschland eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen. Dafür wurde nun ein neues Gesetz verabschiedet. Doch ohne Fahrer geht es auch weiterhin nicht.
Mit medialer Aufmerksamkeit wurde in den vergangenen Monaten über die Gesetzesinitiative zum automobilen autonomen Fahren berichtet. Der Bundestag beschloss am 20. Mai 2021 den Entwurf zum "Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren". Der Bundesrat stimmte dem Gesetzesentwurf am 28. Mai 2021 zu. Es bedarf somit lediglich rein formell noch der Unterschrift des Bundespräsidenten, damit das Gesetz in Kraft tritt. Nach dem Willen der Politik soll Deutschland eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen. Nach Erklärung des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer ist mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren "der Weg frei, um selbststeuernde Fahrzeuge ganz regulär auf die Straße zu holen - als erstes Land weltweit."
Autonomes Fahren der Stufe 4
Entgegen dem Wortlaut ist Regelungsgegenstand des Gesetzes nicht ein "echtes" autonomes Fahren der letzten Stufe 5. Es werden vielmehr Bestimmungen zum "vollautomatisierten" Fahren der Stufe 4 getroffen. In der Stufe 5 bewegt sich das Fahrzeug ohne Überwachung durch einen Fahrer durch jeglichen Verkehr, gegebenenfalls ohne Passagier; die Fahrzeugsysteme steuern auch komplexe Situationen wie z. B. Kreuzungsverkehr oder Fußgängerübergänge, das Fahrzeug fährt "robotermäßig" alleine. In der Stufe 4 des autonomen Fahrens hingegen ist ein Fahrer...
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