Mehrwertsteuersätze: Übergangsregelungen und Handhabung
Das Bundesfinanzministerium hat diverse Übergangsregelungen getroffen, welche die Umstellung auf die neuen Steuersätze erleichtern sollen. Eine Ergänzungen zum Artikel in AUTOHAUS 12/2020!
Im Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets hat die Bundesregierung diverse geplante Maßnahmen vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt dieser Planungen ist die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent.
Die Finanzverwaltung hat hierzu vorab einen (überarbeiteten) Entwurf hinsichtlich der Übergangsregelungen und Handhabung dieser Steuersatzänderungen veröffentlicht. Hieraus ergeben sich bei geplanter Umsetzung folgende Konsequenzen:
Liefer- bzw. Leistungsdatum
Entscheidend für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist final stets das Liefer- bzw. Leistungsdatum. Dies ist bei Lieferungen regelmäßig der Tag der Übergabe der Ware, bei Dienstleistungen der Tag der letzten Arbeiten, bei Werklieferungen der Tag der Abnahme und bei Werkleistungen der Tag der letzten Arbeiten. Auf das Bestell- oder Rechnungsdatum…
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