Neues Kaufrecht: Transparenz schafft Vertrauen
Vor dem Hintergrund der Neuregelung im Kaufrecht gewinnen unabhängige Begutachtungen und Beurteilungen von Gebrauchtfahrzeugen noch mehr an Bedeutung.
Ob Verschärfung der Beweislast, Änderung des Sachmangelbegriffs, neue Regeln bei der Gewährleistungsfrist und für Garantieerklärungen oder erleichterte Rücktrittsmöglichkeiten für den Käufer: Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene neue Kaufrecht hat auch für Gebrauchtwagenhändler zahlreiche Änderungen mit sich gebracht.
Ein wichtiger Punkt ist der Sachmangelbegriff. Jetzt muss der Käufer noch vor Vertragsabschluss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Kaufsache von schlechterer Qualität ist als normalerweise üblich. Die Abweichung im Hinblick auf Gebrauchsspuren ist gesondert zu vereinbaren und vom Kunden zu unterschreiben. Darüber hinaus empfiehlt sich eine genaue Beschreibung der Kaufsache in einer Beschaffenheitsvereinbarung mit allen Eigenschaften der Sache.
Neu eingeführt wurden im Rahmen der Schuldrechtsreform zusätzliche Mangelmerkmale bei einer "Ware mit digitalen…
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