Die geplanten Luftreinhaltemaßnahmen in Stuttgart samt Diesel-Fahrverboten sind am Donnerstag noch einmal Thema in einer Gerichtsverhandlung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land Baden-Württemberg zur umfassenden Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zwingen. Es hatte entschieden, dass Fahrverbote in Stuttgart zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind, um die hohen Stickoxidwerte zu senken.
Die grün-schwarze Landesregierung kündigte am Dienstag an, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Betroffen sein sollen Fahrzeuge, die zu dem Zeitpunkt mindestens acht Jahre alt sind. Ob später auch Diesel-Autos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, macht die Landesregierung von der Wirkung des geplanten Gesamtpakets zur Luftreinhaltung abhängig, das bis zur Sommerpause eingetütet werden soll.
DUH hält Fahrverbote für Euro-5-Diesel für nötig
Der DUH geht das nicht weit genug – sie hält etwa auch Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 für nötig. Die DUH hat bereits vor längerer Zeit einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Leipziger Urteils beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Dazu gibt es am Donnerstag einen nicht-öffentlichen Termin, bei dem sich alle Beteiligten über den Stand der Dinge austauschen sollen. Ob das Gericht am selben Tag eine Entscheidung trifft, war zunächst unklar.
Dabei geht es auch um einen verwandten Sachverhalt: die Umsetzung eines Vergleichs, den das Land mit Anwohner des Stuttgarter Neckartors im Jahr 2016 geschlossen hat. Im Fokus stehen zu hohe Feinstaubwerte. Der Vergleich verpflichtet das Land dazu, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung zu reduzieren. Bislang ist der Vergleich aber nicht umgesetzt. Das Land plant, eine Buslinie auf der Bundesstraße 14 zu erproben. Das Stuttgarter Neckartor gilt als schmutzigste Kreuzung Deutschlands.
In Stuttgart geht es um Fahrverbote für großflächige Gebiete
Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Auf gut anderthalb Kilometern einer stark befahrenen Ost-West-Verbindung dürfen nur noch Diesel-Lastwagen rollen, die die Euro-Norm 6 erfüllen. Ein zweites Fahrverbot an einer anderen Straße gilt auch für ältere Diesel-Pkw.
In Stuttgart geht es aber nicht um Fahrverbote an einzelnen Straßen, sondern um großflächige Gebiete, in die ältere Diesel-Autos nicht mehr fahren dürfen sollen. Dabei sind Ausnahmen und Übergangsregelungen etwa für Handwerker, Lieferverkehre und Anwohner vorgesehen. Details muss die Regierung aber noch klären. (dpa)
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