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Stuttgart: Erste Fahrverbote Anfang 2019 geplant

27.06.2018 09:32 Uhr
Diesel-Fahrverbote
Erste Diesel-Fahrverbote sollen Anfang 2019 in Stuttgart kommen.
© Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Stuttgarter Autofahrer mit einem Euro-4-Diesel und darunter können sich auf Fahrverbote Anfang 2019 einstellen. Weite Teile der Innenstadt sollen davon betroffen sein.

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Zehntausende Bürger müssen sich auf großflächige Fahrverbote für ältere Dieselautos ab 2019 in Stuttgart einstellen. Die Landesregierung will dann Verbote für Dieselautos der Abgasnorm Euro 4 und darunter verhängen. Das konkrete Datum ist noch unklar. Ob später auch Fahrzeuge mit Euro 5 betroffen sind, hängt von der Wirkung des geplanten Gesamtpakets zur Luftreinhaltung ab, das die grün-schwarze Koalition bis zur Sommerpause eintüten will. Fahrverbote gibt es bislang erst auf zwei stark befahrenen Straßenabschnitten im Hamburger Stadtteil Altona.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, es gebe noch eine Reihe offener Fragen. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz erklärte, dazu gehöre das exakte Gebiet, in dem die Verbote gelten sollen. Klar ist aber, dass weite Teile der Innenstadt erfasst sein werden. Welche Ausnahmen es geben soll, ist ebenfalls noch offen.

Das Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg bedauert die Pläne der Landesregierung. Man fordere deshalb rasch klare Regelungen, sagte Verbandspräsident Michael Ziegler. "Vor allem von der Größe der Fahrverbotszone hängen viele Folgen ab, deswegen sollte diese möglichst schnell noch vor der Vorlage des kompletten Entwurfs des überarbeiteten Stuttgarter Luftreinhalteplans bekannt gemacht werden."

Ausnahmeregelung gefordert

Ziegler sprach sich dafür aus, dass Kfz-Betriebe, die in der möglichen Fahrverbotszone liegen, auch künftig von alle Kunden uneingeschränkt erreichbar sein müssten. Ansonsten würde ie wirtschaftliche Existenz dieser Firmen gefährdet. "Wir brauchen eine ausdrückliche Ausnahmeregelung für Kunden solcher Betriebe. Wir sind nicht mit den meisten anderen Branchen vergleichbar, da unsere Dienstleistung direkt die Kundenfahrzeuge betrifft."

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote in Stuttgart zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Seitdem galt es in der grün-schwarzen Koalition als schwierig bis unmöglich, in Stuttgart noch um sie herumzukommen. Die Schwaben-Metropole kämpft seit langem gegen hohe Stickoxidwerte. Wesentliche Verursacher dieser Luftverschmutzungen sind Diesel-Fahrzeuge.

Die Stickstoffdioxidbelastung am Neckartor – dem Brennpunkt in der Stadt – lag Ende Mai bezogen auf das Jahresmittel bei 68,6 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zulässig sind 40 Mikrogramm. Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 zwar für möglich. Wegen der Verhältnismäßigkeit – die Fahrzeuge sind teilweise noch jung – aber frühestens zum 1. September 2019. Diesen Termin will die Landesregierung laut "Stuttgarter Zeitung" nicht festschreiben, sondern die Entwicklung des Jahres beobachten. Das Land hofft für Euro-5-Halter auf Nachrüstmöglichkeiten. Die Blockade in Berlin dagegen sei "schwer verständlich", wird Kretschmann zitiert. Man setze auf den Bundesrat. Fördergelder vom Land schloss er aus.

Nachrüstung auf eigene Faust

Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" von Dienstag erwägt das Land Baden-Württemberg die Besitzer von Euro-5-Diesel Autos mit einer rechtssicheren Fahrerlaubnis zu belohnen, wenn sie auf eigene Faust ihr Auto nachrüsten (wir berichteten). Für Freitag hat das von den Grünen geführte Landesverkehrsministerium Zulieferer, Autohersteller und Verbände zusammengerufen, um einen solchen Plan zu präsentieren. Kfz-Landesverbandspräsident Ziegler begrüßte die Ankündigung der Nachrüstung, "wenn das auch tatsächlich umgesetzt wird". Er stellte gleichzeitig klar, dass man die weitere Luftreinhalteplanung für Stuttgart kritisch begleiten werde: "Wir gehen davon aus, dass das Land den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, wir werden aber auch klare Aussagen machen, wenn das nicht so sein sollte, und eine entsprechende Stellungnahme zum Luftreinhalteplan abgeben." (dpa/dp/rp)

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