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Scheinwerfer-Prüfrichtlinie: Schonfrist verlängert

16.01.2017 06:00 Uhr

Die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie stellt hohe Anforderungen an Prüfplätze. Weil viele Werkstätten die Vorgaben nicht erfüllen und bei der Stückprüfung viele Punkte offen waren, gibt es nun einen Aufschub.

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Mit der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, die seit 1. Januar 2015 anzuwenden ist, hat der Gesetzgeber auf die technische Entwicklung bei der Fahrzeugbeleuchtung reagiert. Die "Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO" stellt bestimmte Mindestanforderungen an den Prüfplatz in den Werkstätten. Im Kern stellt die neue Richtlinie sicher, dass der Prüfplatz in der Werkstatt eine hinreichend genaue Messung überhaupt zulässt. Eine exakte Einstellung ist besonders wichtig bei den neuen leistungsstarken Beleuchtungstechniken wie LED. Nur so kann vermieden werden, dass andere Autofahrer geblendet werden. Prüfstützpunkte, die nach dem 1. Januar 2015 neu in Betrieb genommen wurden, müssen die Voraussetzungen der Richtlinie bereits erfüllen, alle anderen Prüfstützpunkte - so sah es eine Übergangsregelung vor - sollten…

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