GVO / Nach dem Evaluierungsbericht der EU-Kommission könnte die letzte Stunde der Kfz-GVO geschlagen haben. Händlerschutzbestimmungen nur noch im Zivilrecht.
Sackgasse
Von Doris Plate
Diskutiert wird es schon eine ganze Weile – jetzt verdichten sich die Anzeichen: Mit dem Auslaufen der Kfz-GVO im Jahr 2010 könnte diese Sonderregelung für unsere Branche ein für alle Mal zu Grabe getragen werden. Schirm-GVO heißt das neue Zauberwort. Diese Verordnung könnte dann für die grundsätzlichen Regelungen in unseren Vertriebs- und Serviceverträgen verantwortlich sein.
Im jetzt vorliegenden Evaluierungsbericht der Generaldirektion Wettbewerb wird es ganz deutlich: Am Ende eines jeden Kapitels fragen die Verfasser, ob die beschriebene Wirkungsweise der aktuellen Kfz-GVO auch mit der Schirm-GVO möglich gewesen wäre.
Um es vorwegzunehmen: Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Kfz-GVO keine…
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