Gebrauchtwagen / Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rücktrittsbefugnis wegen Unfalleigenschaft eines Gebrauchtfahrzeugs
Richtungswechsel
Autohaus Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Es gehört zum täglichen Geschäft eines jeden Händlers, dass er ein Gebrauchtfahrzeug herein-nimmt – sei dies als "echter" Ankaufs- und Weiterverkaufsfall oder als Inzahlungnahme im Zusammenhang mit einem Neuwagengeschäft. Oft erhebliche Zeit nach dem Weiterverkauf wird der Käufer mit der Behauptung wieder vorstellig, es habe sich jetzt herausgestellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen sei. Der Käufer erklärt dann den Rücktritt und verlangt die Rückab-wicklung des Kaufvertrages. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom Oktober 2007 und März 2008 – unterschiedlich – darüber befunden, inwieweit der Gebrauchtwagenkäufer wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten durfte.
Ein Kfz-Händler verkaufte Mitte…
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